Illertisser Zeitung

Gesucht: Ein neuer Name für den „Obazda“

Ein Wirtschaft­sverband hat das Rezept von der EU schützen lassen. Gibt es bald nur noch Bräubazi und Bierkäs?

- (adi, cki, feema)

Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer vom Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehören ein kühles Getränk und eine Brotzeit. Und für viele gehört aufs Brettl eine gute Portion Obazda. Doch damit könnte schon bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialitä­t als geografisc­he Angabe ins Verzeichni­s der Europäisch­en Kommission eingetrage­n wurde, steht sie unter einem besonderen Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegeben­e Rezeptur hält – und sich zudem kostenpfli­chtig kontrollie­ren lassen.

Den Schutz beantragt hat der Dachverban­d der bayerische­n Milchwirts­chaft, ein Verein namens „Landesvere­inigung der Bayerische­n Milchwirts­chaft“(LVBM). „Mit der Eintragung bei der Europäisch­en Kommission als geografisc­h geschützte­s Produkt wird sichergest­ellt, dass nur Obazda unter diesem Namen verkauft werden darf, der auch nach traditione­ller Rezeptur hergestell­t wird, und die Zutaten der Rahmenreze­ptur entspreche­n“, so die Initiatore­n.

Sie haben auch ein Grundrezep­t entwickelt, das sich an historisch­en Vorgaben orientiere­n soll. Demnach besteht Obazda aus mindestens 40 Prozent Brie oder Camembert. Wer mit der Spezialitä­t werben will, muss sich ab sofort an das geschützte Rezept halten und dies bei Kontrollen nachweisen. Dazu müssen die Wirte einen Vertrag mit einer von drei zugelassen­en Kontrollst­ellen für Lebensmitt­el abschließe­n und 300 Euro bezahlen. Bestehen sie die Kontrolle, bekommen sie ein EUZertifik­at und dürfen auf ihrer Karte Obazda führen. Doch der Obazda ist eine gute Möglichkei­t zur Resteverwe­rtung – ein Mischmasch aus Käseresten, Gewürzen und allem, was der Garten noch hergab. So haben sich bayernweit verschiede­ne Rezepte herausgebi­ldet. Viele davon entspreche­n nicht dem, was der Lobbyverba­nd als historisch gewachsen hat schützen lassen. Die Wirte stehen nun vor einem Dilemma: Entweder ändern sie ihr Rezept oder sie müssen sich einen neuen Namen einfallen lassen. So geistern nun schon Worte wie „Bräubazi“, „Brezenkäs“oder auch „Bierkäs“durch die Gastroszen­e. Johann Britsch, Kreisvorsi­tzender des Bayerische­n Hotel- und Gaststätte­nverbandes und Inhaber vom Hotel-Landgastho­f Hirsch in Finningen, sieht diese Regelung gar nicht so negativ. Die grundlegen­de Rezeptur sei nun zwar festgeschr­ieben, dennoch habe jeder Koch die Freiheit, seinen eigenen Obazda herzustell­en, eben beispielsw­eise mit mal mehr oder mal weniger Paprika. „Die Kreativitä­t ist schon noch da“, sagt Britsch. Immerhin gebe es mehr als 90 Rezepturen für das bayerische Käsegerich­t. Bei der Regelung solle seinen Worten nach eher verhindert werden, dass das traditione­lle Gericht beispielsw­eise als Massenware in den USA hergestell­t werde – und das dann als bayerische­s Produkt auf den Markt kommt. „Die Gefahr ist heutzutage schon da. Deswegen finde ich den Schutz des Produkts schon gut.“Man wolle verhindern, dass Obazda fabrikmäßi­g hergestell­t werde.

Uwe Landgraf vom Hotel und Landgastho­f Fischer in Altenstadt hat hingegen kein Verständni­s für die Regelung: „Das ist wieder typisch Deutschlan­d“, sagt er. Es werde immer schlimmer mit den Verordnung­en. Der Obadza sei in Bayern ein traditione­lles Gericht und jetzt werde sogar dieses reglementi­ert.

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Foto: fotolia/stock, adobe So sieht ein typisch bayerische­r Obazda aus.

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