Gesucht: Ein neuer Name für den „Obazda“
Ein Wirtschaftsverband hat das Rezept von der EU schützen lassen. Gibt es bald nur noch Bräubazi und Bierkäs?
Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer vom Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehören ein kühles Getränk und eine Brotzeit. Und für viele gehört aufs Brettl eine gute Portion Obazda. Doch damit könnte schon bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialität als geografische Angabe ins Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen wurde, steht sie unter einem besonderen Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegebene Rezeptur hält – und sich zudem kostenpflichtig kontrollieren lassen.
Den Schutz beantragt hat der Dachverband der bayerischen Milchwirtschaft, ein Verein namens „Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft“(LVBM). „Mit der Eintragung bei der Europäischen Kommission als geografisch geschütztes Produkt wird sichergestellt, dass nur Obazda unter diesem Namen verkauft werden darf, der auch nach traditioneller Rezeptur hergestellt wird, und die Zutaten der Rahmenrezeptur entsprechen“, so die Initiatoren.
Sie haben auch ein Grundrezept entwickelt, das sich an historischen Vorgaben orientieren soll. Demnach besteht Obazda aus mindestens 40 Prozent Brie oder Camembert. Wer mit der Spezialität werben will, muss sich ab sofort an das geschützte Rezept halten und dies bei Kontrollen nachweisen. Dazu müssen die Wirte einen Vertrag mit einer von drei zugelassenen Kontrollstellen für Lebensmittel abschließen und 300 Euro bezahlen. Bestehen sie die Kontrolle, bekommen sie ein EUZertifikat und dürfen auf ihrer Karte Obazda führen. Doch der Obazda ist eine gute Möglichkeit zur Resteverwertung – ein Mischmasch aus Käseresten, Gewürzen und allem, was der Garten noch hergab. So haben sich bayernweit verschiedene Rezepte herausgebildet. Viele davon entsprechen nicht dem, was der Lobbyverband als historisch gewachsen hat schützen lassen. Die Wirte stehen nun vor einem Dilemma: Entweder ändern sie ihr Rezept oder sie müssen sich einen neuen Namen einfallen lassen. So geistern nun schon Worte wie „Bräubazi“, „Brezenkäs“oder auch „Bierkäs“durch die Gastroszene. Johann Britsch, Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes und Inhaber vom Hotel-Landgasthof Hirsch in Finningen, sieht diese Regelung gar nicht so negativ. Die grundlegende Rezeptur sei nun zwar festgeschrieben, dennoch habe jeder Koch die Freiheit, seinen eigenen Obazda herzustellen, eben beispielsweise mit mal mehr oder mal weniger Paprika. „Die Kreativität ist schon noch da“, sagt Britsch. Immerhin gebe es mehr als 90 Rezepturen für das bayerische Käsegericht. Bei der Regelung solle seinen Worten nach eher verhindert werden, dass das traditionelle Gericht beispielsweise als Massenware in den USA hergestellt werde – und das dann als bayerisches Produkt auf den Markt kommt. „Die Gefahr ist heutzutage schon da. Deswegen finde ich den Schutz des Produkts schon gut.“Man wolle verhindern, dass Obazda fabrikmäßig hergestellt werde.
Uwe Landgraf vom Hotel und Landgasthof Fischer in Altenstadt hat hingegen kein Verständnis für die Regelung: „Das ist wieder typisch Deutschland“, sagt er. Es werde immer schlimmer mit den Verordnungen. Der Obadza sei in Bayern ein traditionelles Gericht und jetzt werde sogar dieses reglementiert.