Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Kreisjugendpflegerin gibt Eltern Tipps
Der Schulanfang ist für viele Kinder ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. „Und ein guter Zeitpunkt, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen“, findet die Unterallgäuer Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. Doch wie hoch sollte der Betrag ausfallen und für was sollte er verwendet werden? Die Kreisjugendpflegerin gibt Eltern wertvolle Tipps.
„Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter ab“, sagt Veitenhansl in einer Pressemeldung vom Landratsamt. Als Faustregel gibt sie je Klassenstufe etwa einen Euro pro Woche an. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. „Natürlich hängt die Höhe des Taschengelds auch von der finanziellen Situation der Familie ab“, sagt sie. Ab der fünften Klasse rät Veitenhansl, das Taschengeld monatlich auszuzahlen: „So lernen Kinder, sich das Geld einzuteilen.“Wichtig sei, das Geld zu einem festen Termin auszuzahlen, damit der Nachwuchs Planungssicherheit hat.
„Für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder Bekleidung sollten die Eltern aufkommen“, meint Veitenhansl. Das Taschengeld sollte für individuelle Wünsche und Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Spielsachen und Süßigkeiten sein. Kinder sollten außerdem selbst entscheiden dürfen, wofür sie das Geld ausgeben. „Auch aus Fehlinvestitionen können sie lernen.“Deshalb rät die Kreisjugendpflegerin, kein Geld nachzuschießen, wenn der Nachwuchs pleite ist: „Kinder müssen die Konsequenzen erfahren, wenn sie ihr Geld falsch eingeteilt haben.“
Eltern sollten das Taschengeld nicht als Erziehungsmittel einsetzen und nicht bei Fehlverhalten kürzen. „Es ist sehr wichtig, dass der Betrag konstant bleibt“, betont die Kreisjugendpflegerin. Nur so könne das Kind lernen, damit zu wirtschaften. Andersherum sollten die Eltern das Kind nicht mit einer Erhöhung des Taschengelds belohnen. Veitenhansl weist darauf hin, dass Mithilfe im Haushalt selbstverständlich sein sollte und nicht extra bezahlt werden soll.