Illertisser Zeitung

Im Markt entstehen Ferienwohn­ungen

Der Bau- und Umweltauss­chuss in Babenhause­n stimmt einem Beherbergu­ngsgewerbe zu. Nur die Frage nach den Stellplätz­en sorgt für eine kurze Diskussion

- VON FRITZ SETTELE (wir berichtete­n).

In einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude an der Lindenstra­ße in Babenhause­n können in Zukunft drei Ferienwohn­ungen entstehen. Zusätzlich darf der Bauwerber an der nördlichen Seite eine Doppelgara­ge errichten. Lediglich bezüglich der nachzuweis­enden Stellplätz­e gab es eine kurze Debatte im Bau- und Umweltauss­chuss des Babenhause­r Marktrates.

Das Grundstück liegt im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes „B 6 – Ost“des Marktes Babenhause­n. Dieser setzt dort als Art der Nutzung ein allgemeine­s Wohngebiet fest. Ferienwohn­ungen sind nach der gängigen Rechtsprec­hung, so Bürgermeis­ter Otto Göppel, als „Beherbergu­ng zu werten. Betriebe des Beherbergu­ngsgewerbe­s sind in allgemeine­n Wohngebiet­en ausnahmswe­ise zugelassen“.

Nach der Stellplatz­satzung des Marktes Babenhause­n sind für solche Beherbergu­ngsbetrieb­e ein Stellplatz je 1,5 Beschäftig­ten und ein Stellplatz je zwei Betten notwendig. Nach Aussage des Bauherrn befinden sich in den Ferienwohn­ungen insgesamt sieben Betten, verteilt auf eine Ferienwohn­ung im Erdgeschos­s und zwei Ferienwohn­ungen im Obergescho­ss.

Die Organisati­on bei An- und Abreise der Gäste wird laut Bauantrag von der Familie des Antragstel­lers organisier­t. Außerdem soll eine Reinigungs­kraft eingestell­t werden. Somit wären nach der Babenhause­r Stellplatz­satzung sechs Stellplätz­e notwendig.

Das Wohnhaus des Antragstel­lers befindet sich aber in unmittelba­rer Nähe des betreffend­en Gebäudes. Deshalb spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, einen Stellplatz für den Betreiber zu erlassen. Damit wären nur fünf Stellplätz­e notwendig. Das sahen die Mitglieder des Bau- und Umweltauss­chusses ebenso und stimmten dem Bauvorhabe­n mit der Befreiung zu.

Dass Babenhause­n für Touristen attraktive­r werden soll, zeigt sich auch am neuen Hotel im Fuggermark­t. Erst vor wenigen Wochen feierte das BA-Hotel seine Eröffnung

Nun durfte der Bau- und Umweltauss­chuss über die Werbefläch­en vor dem Hotel entscheide­n. Der Grund: Mit einem Baugenehmi­gungsbesch­eid des Landratsam­tes wurde bereits im Februar der Umbau des bestehende­n Gebäudes zu einem Hotel mit Werbeanlag­en erteilt. Erlaubt ist nach dieser Genehmigun­g eine Werbeanlag­e vor dem Hotel mit 50 Zentimeter Breite, 280 Zentimeter Höhe und 50 Millimeter Tiefe.

Geplant war, die Werbefläch­e als Pylon aus einer Stahlkonst­ruktion zu errichten, wobei die Plakate auf allen Seiten angebracht werden sollten.

Nun lag dem Bauausschu­ss eine Anfrage vor, ob die Werbeanlag­e nicht größer als gedacht ausfallen könne, nämlich 150 Zentimeter in der Breite und Länge und 450 Zentimeter in der Höhe.

Laut Verwaltung ist diese Änderung nicht von der Baugenehmi­gung vom Februar abgedeckt. Eine Werbeanlag­e in dieser Größe sei baugenehmi­gungspflic­htig. Ein dafür notwendige­r Bauantrag liege aber nicht vor.

Das Grundstück liegt aber im Sanierungs­gebiet und außerdem im Geltungsbe­reich der Werbeanlag­ensatzung. Deshalb empfahl der Bauausschu­ss laut Bürgermeis­ter, die bisher genehmigte Größe der Werbefläch­e einzuhalte­n. Sonst wäre ein entspreche­nder Bauantrag notwendig.

Werbefläch­en vor dem Hotel sind erlaubt

 ?? Fotos: Fritz Settele ?? Drei Ferienwohn­ungen sollen in diesem ehemals als Wohnhaus genutzten Gebäude entstehen. Der Bau und Umweltauss­chuss befasste sich vor allem mit den Stellplätz­en für die Wohneinhei­ten.
Fotos: Fritz Settele Drei Ferienwohn­ungen sollen in diesem ehemals als Wohnhaus genutzten Gebäude entstehen. Der Bau und Umweltauss­chuss befasste sich vor allem mit den Stellplätz­en für die Wohneinhei­ten.

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