Im Markt entstehen Ferienwohnungen
Der Bau- und Umweltausschuss in Babenhausen stimmt einem Beherbergungsgewerbe zu. Nur die Frage nach den Stellplätzen sorgt für eine kurze Diskussion
In einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude an der Lindenstraße in Babenhausen können in Zukunft drei Ferienwohnungen entstehen. Zusätzlich darf der Bauwerber an der nördlichen Seite eine Doppelgarage errichten. Lediglich bezüglich der nachzuweisenden Stellplätze gab es eine kurze Debatte im Bau- und Umweltausschuss des Babenhauser Marktrates.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „B 6 – Ost“des Marktes Babenhausen. Dieser setzt dort als Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet fest. Ferienwohnungen sind nach der gängigen Rechtsprechung, so Bürgermeister Otto Göppel, als „Beherbergung zu werten. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen“.
Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen sind für solche Beherbergungsbetriebe ein Stellplatz je 1,5 Beschäftigten und ein Stellplatz je zwei Betten notwendig. Nach Aussage des Bauherrn befinden sich in den Ferienwohnungen insgesamt sieben Betten, verteilt auf eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und zwei Ferienwohnungen im Obergeschoss.
Die Organisation bei An- und Abreise der Gäste wird laut Bauantrag von der Familie des Antragstellers organisiert. Außerdem soll eine Reinigungskraft eingestellt werden. Somit wären nach der Babenhauser Stellplatzsatzung sechs Stellplätze notwendig.
Das Wohnhaus des Antragstellers befindet sich aber in unmittelbarer Nähe des betreffenden Gebäudes. Deshalb spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, einen Stellplatz für den Betreiber zu erlassen. Damit wären nur fünf Stellplätze notwendig. Das sahen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses ebenso und stimmten dem Bauvorhaben mit der Befreiung zu.
Dass Babenhausen für Touristen attraktiver werden soll, zeigt sich auch am neuen Hotel im Fuggermarkt. Erst vor wenigen Wochen feierte das BA-Hotel seine Eröffnung
Nun durfte der Bau- und Umweltausschuss über die Werbeflächen vor dem Hotel entscheiden. Der Grund: Mit einem Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes wurde bereits im Februar der Umbau des bestehenden Gebäudes zu einem Hotel mit Werbeanlagen erteilt. Erlaubt ist nach dieser Genehmigung eine Werbeanlage vor dem Hotel mit 50 Zentimeter Breite, 280 Zentimeter Höhe und 50 Millimeter Tiefe.
Geplant war, die Werbefläche als Pylon aus einer Stahlkonstruktion zu errichten, wobei die Plakate auf allen Seiten angebracht werden sollten.
Nun lag dem Bauausschuss eine Anfrage vor, ob die Werbeanlage nicht größer als gedacht ausfallen könne, nämlich 150 Zentimeter in der Breite und Länge und 450 Zentimeter in der Höhe.
Laut Verwaltung ist diese Änderung nicht von der Baugenehmigung vom Februar abgedeckt. Eine Werbeanlage in dieser Größe sei baugenehmigungspflichtig. Ein dafür notwendiger Bauantrag liege aber nicht vor.
Das Grundstück liegt aber im Sanierungsgebiet und außerdem im Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung. Deshalb empfahl der Bauausschuss laut Bürgermeister, die bisher genehmigte Größe der Werbefläche einzuhalten. Sonst wäre ein entsprechender Bauantrag notwendig.
Werbeflächen vor dem Hotel sind erlaubt