Kommt der Mörder bald frei?
Der Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler wurde vor 15 Jahren entführt und ermordet. Eine Folterdrohung der Polizei gegen den Täter führte international zu Diskussionen
Jakob von Metzler aus Frankfurt am Main wäre heute 26 Jahre alt. Der Bankierssohn wurde im Alter von elf Jahren ermordet. Der Grund: Sein Entführer wollte ein luxuriöses Leben führen. Und: Der verschuldete Jurastudent Magnus Gäfgen habe den Tod des Kindes von Beginn an gewollt. Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld lautete das Urteil. Jetzt prüft das Landgericht in Kassel, wo der inzwischen 42-Jährige seine Strafe verbüßt, wann er auf Bewährung freikommt. Seinen Namen hat der verurteilte Kindermörder mit Blick auf seine Resozialisierungschancen bereits geändert.
Weil die Polizei Gäfgen im Verhör Folter androhte, um das Leben des Kindes zu retten, fand der Fall über Deutschland hinaus Resonanz. Politiker zeigten Verständnis, ein Teil der Bevölkerung feierte den damals verantwortlichen Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner sogar als Helden.
Am letzten Schultag vor den Herbstferien 2002 hatte Gäfgen den ihm flüchtig bekannten Jakob auf dem Heimweg abgepasst und in seine nah gelegene Wohnung gelockt. Der damals 28-Jährige erstickte den Jungen mit Klebeband. Mit der Leiche im Kofferraum fuhr er zur nahen Villa der Bankiersfamilie und warf einen Erpresserbrief mit der Lösegeldforderung von einer Million Euro ein. Bei der nächtlichen Geldübergabe an einer Bushaltestelle beobachtete ihn die Polizei und nahm ihn noch am selben Tag fest – nachdem er keine Anstalten machte, die Geisel zu versorgen oder frei zu lassen. Weil die Zeit drängte, ließ ihm Daschner schließlich Schmerzen androhen. Bald darauf nannte der Mörder das wahre Versteck des längst toten Jungen. Minderwertigkeitskomplexe und die Gier nach Luxus seiner elf Jahre jüngeren Freundin nannte der Essener Psychiater Norbert Leygraf in dem Strafverfahren als Motive für den Mord.
Wann der Verurteilte mit neuem Namen auf Bewährung freikommt, ist offen. Auch, wie lange die Strafvollstreckungskammer in Kassel dies noch prüft.