Stadionverbote sind rechtens
Gericht entscheidet gegen Ultras
Wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem Urteil. Damit wies es zugleich Schadenersatzansprüche betroffener Fans zurück.
Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras hatten gegen den DFB geklagt. Vor einem Bundesligaspiel im März 2013 war es am Flughafen Dortmund zu einer Auseinandersetzung von Mitgliedern verschiedener Fußballklubs gekommen. Gegen die Kläger waren Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet worden. Der DFB verhängte deshalb gegen die Kläger die Stadionverbote.
Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren im November 2013 eingestellt hatte, hob der DFB die Stadionverbote auf, woraufhin die betroffenen Fußballfans Schadenersatz forderten. Den entgangenen „Genuss der Spiele“wollten die Kläger mit pauschal 500 Euro entschädigt haben.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht den Klägern Schadenersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Zudem hatte das Landgericht festgestellt, dass das Stadionverbot gerechtfertigt gewesen sei. Dagegen legten Kläger und DFB Berufung beim OLG ein. Das OLG urteilte nun, dass der DFB keinerlei Zahlungen an die Kläger zu leisten hat.
Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots sei vom Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund vorliege. Stadionverbote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtfertige es, sie auch gegen Besucher auszusprechen, „die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden“.
Die Überraschung war groß, als bei der gestrigen Pressekonferenz des FC Augsburg vor dem Spiel gegen den VfB Stuttgart auf einmal zwei Spieler auf dem Podium saßen. Normalerweise wählt der FCA immer einen Spieler aus, diesmal war es Philipp Max, doch Kapitän Daniel Baier wollte die Chance nützen, um sich noch einmal für seine obszöne Geste im Spiel am Dienstag gegen RB Leipzig gegen den Gästetrainer Ralph Hasenhüttl zu entschuldigen.
„Mir war es wichtig, noch mal persönlich Stellung zu nehmen“, erklärte der FCA-Kapitän und sprach von einer „dummen Aktion“, die er sich auch zwei Tage nach dem Spiel nicht wirklich erklären könne. „Ich bin ein Mensch und ein Fußballer, der einen Fehler gemacht hat, und stelle mich der Verantwortung. Ich war kein Vorbild als Mensch, als Familienvater und als Fußballer.“Mit seiner Rolle als Kapitän habe die Sache allerdings „nichts zu tun“.
Der 33-jährige Mittelfeldspieler wird dem FCA am Samstag beim Spiel in Stuttgart fehlen, da ihn der Kontrollausschuss des DFB am Mittwoch nachträglich zu einem betroffen fühlen, bei allen im Stadion und vor dem Fernseher“.
Bei RB-Trainer Hasenhüttl, 49, der alle Versöhnungsversuche von Baier bisher abgelehnt hatte, will er vorerst keinen neuen Versuch wagen: „Darum geht es jetzt nicht mehr. Ich habe direkt nach dem Spiel auf dem Feld versucht, meine Hand anzubieten und Entschuldigung zu sagen. Als ich die Szene dann in Ruhe gesehen hatte, habe ich gefragt, ob ich mich persönlich äußern kann. Zu diesem Gespräch ist es leider nicht gekommen.“
Weil Leipzig Baier auflaufen ließ. Zuerst hatte ihm der RB-Pressesprecher den Zugang zur Gästekabi-