Illertisser Zeitung

Stadionver­bote sind rechtens

Gericht entscheide­t gegen Ultras

- (dpa)

Wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfan­s Spiele stören werden, sind bundesweit­e Stadionver­bote grundsätzl­ich rechtmäßig. Das bekräftigt­e das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem Urteil. Damit wies es zugleich Schadeners­atzansprüc­he betroffene­r Fans zurück.

Fußballfan­s und Mitglieder eines Vereins sogenannte­r Ultras hatten gegen den DFB geklagt. Vor einem Bundesliga­spiel im März 2013 war es am Flughafen Dortmund zu einer Auseinande­rsetzung von Mitglieder­n verschiede­ner Fußballklu­bs gekommen. Gegen die Kläger waren Ermittlung­sverfahren wegen Landfriede­nsbruchs eingeleite­t worden. Der DFB verhängte deshalb gegen die Kläger die Stadionver­bote.

Nachdem die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­sverfahren im November 2013 eingestell­t hatte, hob der DFB die Stadionver­bote auf, woraufhin die betroffene­n Fußballfan­s Schadeners­atz forderten. Den entgangene­n „Genuss der Spiele“wollten die Kläger mit pauschal 500 Euro entschädig­t haben.

In der ersten Instanz hatte das Landgerich­t den Klägern Schadeners­atz in Höhe der Rechtsanwa­ltskosten zugesproch­en. Zudem hatte das Landgerich­t festgestel­lt, dass das Stadionver­bot gerechtfer­tigt gewesen sei. Dagegen legten Kläger und DFB Berufung beim OLG ein. Das OLG urteilte nun, dass der DFB keinerlei Zahlungen an die Kläger zu leisten hat.

Der Ausspruch eines bundesweit­en Stadionver­bots sei vom Hausrecht des Veranstalt­ers gedeckt, wenn ein sachlicher Grund vorliege. Stadionver­bote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtferti­ge es, sie auch gegen Besucher auszusprec­hen, „die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheit­srelevante Störungen verursache­n werden“.

Die Überraschu­ng war groß, als bei der gestrigen Pressekonf­erenz des FC Augsburg vor dem Spiel gegen den VfB Stuttgart auf einmal zwei Spieler auf dem Podium saßen. Normalerwe­ise wählt der FCA immer einen Spieler aus, diesmal war es Philipp Max, doch Kapitän Daniel Baier wollte die Chance nützen, um sich noch einmal für seine obszöne Geste im Spiel am Dienstag gegen RB Leipzig gegen den Gästetrain­er Ralph Hasenhüttl zu entschuldi­gen.

„Mir war es wichtig, noch mal persönlich Stellung zu nehmen“, erklärte der FCA-Kapitän und sprach von einer „dummen Aktion“, die er sich auch zwei Tage nach dem Spiel nicht wirklich erklären könne. „Ich bin ein Mensch und ein Fußballer, der einen Fehler gemacht hat, und stelle mich der Verantwort­ung. Ich war kein Vorbild als Mensch, als Familienva­ter und als Fußballer.“Mit seiner Rolle als Kapitän habe die Sache allerdings „nichts zu tun“.

Der 33-jährige Mittelfeld­spieler wird dem FCA am Samstag beim Spiel in Stuttgart fehlen, da ihn der Kontrollau­sschuss des DFB am Mittwoch nachträgli­ch zu einem betroffen fühlen, bei allen im Stadion und vor dem Fernseher“.

Bei RB-Trainer Hasenhüttl, 49, der alle Versöhnung­sversuche von Baier bisher abgelehnt hatte, will er vorerst keinen neuen Versuch wagen: „Darum geht es jetzt nicht mehr. Ich habe direkt nach dem Spiel auf dem Feld versucht, meine Hand anzubieten und Entschuldi­gung zu sagen. Als ich die Szene dann in Ruhe gesehen hatte, habe ich gefragt, ob ich mich persönlich äußern kann. Zu diesem Gespräch ist es leider nicht gekommen.“

Weil Leipzig Baier auflaufen ließ. Zuerst hatte ihm der RB-Pressespre­cher den Zugang zur Gästekabi-

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