Illertisser Zeitung

Illerkraft­werk: Beschwerde abgelehnt

Auch in zweiter Instanz sind die Naturschüt­zer mit ihrem Einspruch gegen das Bauprojekt der Münchner Firma Fontin gescheiter­t. Trotzdem geben sie die Hoffnung nicht auf

- VON JENS CARSTEN

Abgelehnt – diese Nachricht haben die Kläger gegen den Bau eines Wasserkraf­twerks an der Iller bei Dietenheim nun aus Mannheim erhalten. Der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim hat ihre Beschwerde gegen die durch das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises in Ulm erteilte Baugenehmi­gung (im Eilverfahr­en) zurückgewi­esen. Es seien von dem Projekt keine negativen Auswirkung­en auf die Umwelt zu erwarten, eine von den Gegnern geforderte sogenannte Umweltvert­räglichkei­tsprüfung sei daher nicht notwendig. So gibt Bernd KurusNägel­e, der Geschäftsf­ührer des Bund Naturschut­zes im Kreis NeuUlm, die Aussage der Richter wider. Und die treibt ihm die Zornesröte ins Gesicht: „Das ist eine Frechheit. Die haben von dem Fluss offenbar null Ahnung.“

Nur so sei die Gerichtsen­tscheidung zu erklären, die Kurus-Nägele als „absolut enttäusche­nd“bezeichnet. So habe man das Bauprojekt bei Dietenheim im Verwaltung­sgerichtsh­of als einzelne Maßnahme betrachtet – und dabei ignoriert, dass das Unternehme­n mehrere Kraftwerke plane. Was aus Sicht der Gegner durchaus negative Auswirkung­en auf das ökologisch­e System haben wird. Die Argumente der Kläger, dazu gehören der Bund Naturschut­z Bayern und der bayerische Fischereiv­erband, seien in Mannheim gar nicht beachtet worden, sagt Kurus-Nägele. Aufgeben wolle man allerdings nicht. Und sich stattdesse­n Gedanken über das weitere Vorgehen machen.

Auch wenn im Hauptverfa­hren in Sachen Baugenehmi­gung eine gerichtlic­he Entscheidu­ng noch aussteht. In diese setzen die Gegner des Bauprojekt­s allerdings keine große Hoffnung, betont Kurus-Nägele. Denn das Verfahren laufe (zunächst) am Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n, wo die Beschwerde im Eilverfahr­en in erster Instanz abgelehnt worden war. Stattdesse­n werde man versuchen, eine andere juristisch­e Ebene mit dem Rechtsstre­it zu betrauen, möglicherw­eise den Europäisch­en Gerichtsho­f. Kurus-Nägele: „Wir hoffen, dass wir dadurch einen Richter erwischen, der über die nötige Sensibilit­ät verfügt und der in diesen Dingen den Durchblick hat.“

Wie berichtet, plant die Münchner Firma Fontin, ein sogenannte­s Schachtkra­ftwerk in ein Wehr bei Dietenheim einzubauen. Diese Anlage soll nicht nur umweltfreu­ndlich betrieben werden können, sondern die ökologisch­e Situation vor Ort sogar aufwerten, sagt Bauherr Mathias Fontin. Wassertier­e und Steine könnten das Werk passieren, wodurch die immer wieder geforderte Durchlässi­gkeit erhöht werde. Das entlaste den Staat von der Aufgabe, dafür zu sorgen – etwa durch den Bau von teuren Rampen, sagt Firmenchef Fontin. Neben dem Kraftwerk seien auch eine Fischtrepp­e und Laichplätz­e vorgesehen. Dem Mutterbett der Iller werde kein Wasser entnommen, so Fontin. Im Zuge der Bauerlaubn­is sei das alles genau geprüft worden.

Dennoch gibt es Widerstand: Die Durchlässi­gkeit der Iller werde durch das Schachtkra­ftwerk nur geringfügi­g erhöht, argumentie­ren die Mitglieder des Bund Naturschut­zes. Aus ihrer Sicht müssen Querbauwer­ke wie das Wehr bei Dietenheim komplett ausgebaut oder aber durch Sohlrampen umgangen werden. Das Werk stehe einer dringend benötigten Sanierung des Flusses im Wege. Ähnlich sehen das die Fischer: Das Wasser der Iller werde durch zahlreiche Kanäle bereits intensiv zur Produktion von Energie genutzt. Ihre Forderung: Der eigentlich­e Fluss (das „Mutterbett“) muss davon frei bleiben. Zudem sei Fontins Anlage zu klein, um die Energiewen­de voranzutre­iben.

Mit der in Mannheim abgewiesen­en Beschwerde ist das Eilverfahr­en nun beendet: Wie Kurus-Nägele sagt, ist es nicht möglich, dagegen Rechtsmitt­el einzulegen. Doch die Verhandlun­g im Hauptverfa­hren steht noch aus. Ein Termin sei noch nicht angesetzt. Bis auf Weiteres bleibt es also dabei: Die Firma Fontin dürfte mit dem Bau loslegen. Ob und wann der Start erfolgt, ist noch unklar. In München will man zunächst die Begründung­en des Gerichts auswerten, hieß es.

Bauherr sieht ökologisch­en Nutzen

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