Kellmünz kauft neue Fahrzeuge für die Wehr
Bedarfsplan gibt Marschroute vor
Das örtliche Feurwehrhaus ist für die Zukunft gut gerüstet – das ist das Ergebnis eines Feuerwehrbedarfsplans, der kürzlich in einer Sitzung des Marktrats präsentiert wurde. Das Papier gilt nun für fünf Jahre.
Planer Thomas Keller stellte seine Befunde vor: Eine gute Bewertung bekam das Feuerwehrhaus, das grundsätzlich zukunftssicher sei – auch über den Bewertungszeitraum von fünf Jahren hinaus. Die Personalsituation bei der Kellmünzer Wehr ist laut Keller ebenfalls ausreichend. Änderungen könnten sich durch den Bedarfsplan bei der Ausstattung mit Geräten und Fahrzeugen ergeben, hieß es. Das derzeitige Löschfahrzeug „LF 8/6“soll im Jahr 2019 durch ein Löschgruppenfahrzeug „LF10“ersetzt werden. Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrfahrzeugs sollte bei zwischen 20 bis 25 Jahren liegen, sagte der Planer und empfahl eine Ersatzbeschaffung für das im Jahr 1993 angeschaffte Löschfahrzeug.
Bürgermeister Michael Obst lobte die gute Pflege von Ausrüstung und Gerätschaft. Das neue „LF10“werde mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen eine Führerschein-Qualifikation der Feuerwehrmitglieder erforderlich machen. Er wollte wissen, ob es ein passendes Ersatzfahrzeug auch mit einem niedrigeren Gewicht gebe. Planer Keller verneinte. Der Kauf sollte in Angriff genommen werden, da die Beschaffungszeit zwölf bis 16 Monate betragen könne.
Das zweite Löschfahrzeug der Kellmünzer Wehr ist ein Tragkraftspritzenfahrzeug. Dieses wird laut Bedarfsplan zur „kommunalen Gefahrenabwehr“nicht benötigt. Die Aufgabe könne laut Planer auch ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Altenstadt übernehmen. Es könne Kellmünz innerhalb von 15 Minuten erreichen. Der Ort solle eine Vereinbarung dazu treffen, hieß es.
Änderungen sieht das Konzept für künftige Ersatzkäufe beim vorhandenen Mannschaftstransportwagen vor. Er soll durch ein Mehrzweckfahrzeug ersetzt werden, das laut Planer flexibler einsetzbar ist.
Auf Nachfrage teilte der Planer mit, dass die Fortschreibung des Plans in fünf Jahren unter Umständen auch von der Gemeinde selbst erledigt werden könnte.