Draghi darf weiter Geld drucken
Warum Karlsruhe die Kritiker der EZB-Politik ausbremst
Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihre umstrittenen Krisenprogramme fortsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge des CSU-Politikers Peter Gauweiler und anderer EuroSkeptiker zurückgewiesen, den milliardenschweren Ankauf von Staatsanleihen zu unterbinden, so lange nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen die lockere Geldpolitik entschieden worden ist.
Eine einstweilige Anordnung hät- te die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung. Es hatte im Juli zentrale Fragen zur Euro-Rettung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Nach Karlsruher Auffassung sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleiheprogramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspoli- tik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen. Die Notenbank erwirbt zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil und pumpt damit billiges Geld auf den Markt – derzeit 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.