Fall Kalinka: Arzt bleibt im Gefängnis
Lindauer ist nicht zu krank für weitere Haft
Der in Frankreich wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka verurteilte Deutsche Dieter K., 82, muss im Gefängnis bleiben. Das Pariser Berufungsgericht lehnte es ab, die Haftstrafe des Arztes aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Zustand des Mannes mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Fall Kalinka ist ein deutschfranzösischer Justizkrimi. Die 14 Jahre alte Französin war 1982 tot im Haus ihres deutschen Stiefvaters in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Zur Inhaftierung in Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Richter und Geschworene sahen es damals als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.
Der Mann selbst beteuerte stets seine Unschuld. Das Urteil wurde aber 2014 vom höchsten französischen Gericht bestätigt. Der Anwalt von K. hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit dem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. In erster Instanz gab ein Gericht in Melun noch grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen aber in Berufung, das Urteil wurde nun aufgehoben. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts kann noch Revision eingelegt werden.