1,6 Millionen suchen Schutz in Deutschland
Zahl hat sich seit 2014 verdoppelt. Immer mehr Verfahren für die Gerichte
Die Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Flüchtlinge hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Ende 2016 waren rund 1,6 Millionen registriert, das sind 851 000 oder 113 Prozent mehr als Ende 2014, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Schutzsuchende sind Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, sogenannte subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. Bei 392000 weiteren Ausländern ließ sich nicht eindeutig bestimmen, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht, weshalb sie in der Rechnung unberücksichtigt blieben, die das Statistische Bundesamt auf Grundlage von Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) erstellte.
Etwa die Hälfte der Schutzsuchenden kam aus Syrien (455 000), Afghanistan (191000) und Irak (156 000). Insgesamt haben Schutzsuchende einen Anteil von 16 Prozent an der ausländischen Bevölkerung. Ende 2016 war bei 573000 Menschen (36 Prozent) noch nicht über den Asylantrag entschieden. 872000 (54 Prozent) verfügten über einen Aufenthaltstitel und somit über einen anerkannten Schutzstatus, wobei die Anerkennung überwiegend befristet ist. Bei 158000 Flüchtlingen wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Sie sind damit grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei drei Viertel von ihnen (118 000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung vorläufig ausgesetzt.
Über den Verbleib der ausreisepflichtigen Asylbewerber wissen die deutschen Behörden nicht in jedem Fall Bescheid. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Zeitung. Dem Bericht zufolge ist in 30000 Fällen der Verbleib unklar.
Unterdessen sind die Verwaltungsgerichte offenbar noch stärker mit Asylverfahren belastet als bisher angenommen. Nach einem Bericht der verzeichneten sie zum Stichtag 30. Juni dieses Jahres mehr als 320 000 Verfahren. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 69 000 gewesen. Das ist eine Zunahme um das Viereinhalbfache. Im Sommer hatte der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) Alarm geschlagen. Allerdings ging der Vorsitzende Robert Seegmüller damals noch von schätzungsweise 200000 Asylverfahren für das gesamte Jahr 2017 aus.
Ein BDVR-Vorstandsmitglied sagte, die Gerichte seien so stark belastet, dass sich die Arbeit mit dem gegenwärtigen Personal nicht zeitnah bewältigen lässt. „Auch die von der Politik angekündigte Aufstockung beim Personal wird dafür nicht reichen.“Dazu auch unser