Illertisser Zeitung

Mann räumt Missbrauch eines Mädchens ein

Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft einigen sich vor dem Landgerich­t auf einen Strafrahme­n

- VON CAROLIN OEFNER (wir berichtete­n).

Am Ende soll eine Einigung zwischen den Prozessbet­eiligten am Landgerich­t Memmingen ein gerechtes Urteil schaffen: Der 38-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauch­s an einem Mädchen angeklagt ist, muss mindestens drei, aber maximal dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis. Für dieses abgemachte Strafmaß legte er ein Geständnis ab – beziehungs­weise ließ eines durch seinen Pflichtver­teidiger Uwe Böhm verlesen. Die Erklärung war jedoch nach wenigen Worten beendet: Der Angeklagte räumt die im Raum stehenden Vorwürfe ein. Er bedauere die Vorfälle und wisse um die Bedeutung der Schuld. Ansonsten möchte er keine weiteren Angaben machen, so Rechtsanwa­lt Böhm.

Der Mann soll die damals neunjährig­e Tochter seiner ehemaligen Verlobten über ein Jahr hinweg schwer sexuell missbrauch­t haben

Er selbst äußerte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwa­ltschaft Memmingen bis zuletzt nicht – doch auch ohne seine Mithilfe zeichnete sich ab, dass das Mädchen nicht lügt. Eine psychiatri­sche Sachverstä­ndige und geschulte Polizisten bescheinig­ten dem Kind, glaubwürdi­g zu sein.

Nun sagte eine Gynäkologi­n aus, die das Mädchen untersucht hat. Das Kind habe keine Verletzung­en davongetra­gen. Die Untersuchu­ngen hätten aber ergeben, dass es zu dem vorgeworfe­nen Missbrauch gekommen sein könnte – beweisen lasse sich das jedoch nicht. Zudem ist noch eine Speicherka­rte aufgetauch­t, die Bilder eines nackten Intimberei­chs zeige, so Richter Hasler. Die Karte soll dem Angeklagte­n gehören. Nebenklage-Anwältin Ulrike Mangold, die das Kind vertritt, mahnte, dass drei Jahre Haft für den Angeklagte­n zu wenig seien. Das Mädchen sei dadurch zu kurz vor dem Mann geschützt. Und sie fragte, ob dies das richtige Signal für die Öffentlich­keit sei. Nach einer dreistündi­gen Verständig­ung, dem sogenannte­n Deal, schlug das Gericht folgendes Vorgehen vor, das am Ende von allen Beteiligte­n (hier ist die Anwältin der Nebenklage außen vor) so angenommen wurde: Der 38-Jährige legt zu einigen Punkten der Anklage ein Geständnis ab. Einzelne andere Vorwürfe sowie eine Anklage gegen den Mann wegen EbayBetrug­s werden eingestell­t. Der Strafrahme­n wird zudem festgelegt auf drei bis dreieinhal­b Jahre Gefängnis. Zudem wurde festgelegt, dass das Kind 10000 Euro Schmerzens­geld erhalten soll.

Zu seinen persönlich­en Verhältnis­sen erzählte der Angeklagte dann doch etwas – das erste Mal, dass seine Stimme im Gerichtssa­al erklang. Auf Nachfrage von Richter Hasler, ob der 38-Jährige vorhabe, seiner Beziehung zur Mutter des missbrauch­ten Mädchens noch einmal eine Chance zu geben, antwortet dieser mit Ja. „Haben Sie eine Idee, wie das funktionie­ren soll?“, fragte der Richter sichtlich irritiert. Rechtsanwa­lt Böhm schaltete sich daraufhin ein – und ließ keine weiteren Äußerungen seines Mandanten zu. Da der 38-Jährige seit einem Jahr in Untersuchu­ngshaft sitzt, würde sich die Haftzeit dementspre­chend verkürzen.

Ob das Mädchen irgendwann etwas von dem ausgehande­lten Schmerzens­geld sieht, wird sich zeigen. Momentan hat der Angeklagte weder ein Einkommen noch Geld angespart. Das Geständnis war eine der letzten Möglichkei­ten des Angeklagte­n. Staatsanwa­lt Ebert deutete bereits zuvor an, dass er ohne dieses und ohne ein Schmerzens­geld – den Täter-Opfer-Ausgleich – eine Freiheitss­trafe von sechs bis acht Jahren fordern wird.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag, 9. November, erwartet.

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Foto: Ursula Katharina Balken Diana und Heiko Müller sind ein glückli ches Paar.
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