Ein Plan für Vöhringens Straßen
In einem Bauprogramm fasst die Stadt anstehende Sanierungen zusammen. Anlieger können sich so auf etwaige Kosten einstellen. Welche Rolle eine Gesetzesnovelle dabei spielt
Um sich eine Übersicht über anstehende Straßensanierungen und Bauvorhaben zu verschaffen, stellt die Stadt Vöhringen regelmäßig ein Straßenbauprogramm zusammen. So weiß nicht nur die Verwaltung Bescheid, was in den kommenden Jahren ansteht – auch Bürger können sich schon einmal auf etwaige Mehrkosten einstellen. Denn werden in einer Kommune Verkehrswege ausgebaut, müssen die Anlieger bislang in der Regel einen Teil der Kosten bezahlen. Auch für die Ersterschließung fallen Beiträge an. Dass sich der Vöhringer Bauund Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit mehr als 60 Straßen befassen musste, hing allerdings weniger mit deren schlechtem Zustand zusammen – sondern vielmehr mit einer Frist, die alle Gemeinden in Bayern betrifft.
Mit einer Novelle des Kommunalabgabengesetzes wurde das Recht, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt: Für sogenannte Altanlagen gilt ab dem 1. April 2021 eine Ausschlussfrist von 25 Jahren. Heißt: Sind seit dem Baubeginn einer Straße oder eines Weges mehr als 25 Jahre vergangen, können Städte und Gemeinden keine Erschließungsbeiträge mehr erheben – und somit die Anlieger nicht mehr mit 90 Prozent der Gesamtkosten zur Kasse bitten. Nach diesem Stichtag dürfen Kommunen nur noch die für Anwohner etwas günstigeren Straßenausbaubeiträge einfordern, wie Harald Vrkoslav von der Stadtverwaltung erklärte. Den Städten und Gemeinden würden dann theoretisch Einnahmeverluste drohen. Auch für Kosten, die seit Baubeginn der Straße bereits angefallen sind, die aber noch nicht umgelegt werden konnten, dürfen Bürger nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Kasse gebeten werden.
Mitarbeiter des Bauamts hatten deshalb eine Liste mit Wegen zusammengestellt, die zwar seit Jahrzehnten in Gebrauch sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, da sie beispielsweise wegen fehlender Beleuchtung oder Gehwege noch nicht als erstmalig komplett hergestellt gelten. Mehr als 40 Straßen wurden im Bauausschuss abgearbeitet. Am Ende sahen die Ausschussmitglieder aber nur bei einer Straße einen Grund, aktiv zu werden: Dem Meisenweg in Vöhringen, der derzeit nur zur Hälfte provisorisch hergestellt ist.
Wo die Anwohner zufrieden seien, gebe es keinen Grund, tätig zu werden, sagte Bürgermeister Karl Janson. Das sei etwa beim Stichweg an der Oberen Weiherstraße in Illerberg der Fall. Die Anlieger dort wünschten sich keinen Ausbau der Straße. Der Ausschuss strich den deshalb von seiner Liste. Andere Straßen wiederum fielen weg, weil sie bereits vor 1961 gebaut worden waren (sogenannte Historische Straßen) – und damit vor Einführung des Straßenbaugesetzes. Sie haben sich nach Auskunft von Vrkoslav seit jeher dem Erschließungsbeitrag entzogen.
Insgesamt, sagte Bürgermeister Janson, habe man so eine „bürgerfreundliche Regelung“getroffen. Wie berichtet, hatte der Stadtrat erst kürzlich über die heftig umstrittenen Straßenausbaubeiträge diskutiert, gegen die die Freien Wähler ein Volksbegehren planen. Trotz Kritik hatte das Gremium beschlosWeg sen, die Beiträge weiterhin einmalig zu erheben – und einer Neufassung der Satzung zugestimmt.
Unabhängig der Wege, die von der Gesetzesnovelle betroffen sind, legte der Ausschuss außerdem fest, welche Straßen in den Jahren 2018 bis 2021 saniert, fertiggestellt oder ausgebaut werden sollen