Tränen vor Gericht
Emotionen im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amoklaufs
Im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amokläufers haben mehrere Angehörige am Montag unter Tränen den Gerichtssaal verlassen. Ein Nebenkläger sprach in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München I gerade über die Anzahl der Schüsse, die die neun Todesopfer am Olympia-Einkaufszentrum getroffen hatten. Eine Nebenklägerin hielt sich die Ohren zu und verließ den Gerichtssaal, weitere Angehörige brachen in Tränen aus. Auch drei sichtlich mitgenommene Hinterbliebene aus den Zuhörerreihen verließen unter Tränen den Raum – einer schlug zuvor gegen eine Wand.
Mehrere Vertreter der Nebenklage hatten zuvor schon plädiert und Haftstrafen von elf oder zehn Jahren gefordert. Dem 33-jährigen Philipp K. werden unter anderem illegaler Waffenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er hatte zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 neun Menschen und sich selbst tötete.
Der Angeklagte Philipp K. habe jederzeit damit rechnen müssen, dass Menschen mit der von ihm verkauften Waffe getötet oder verletzt werden könnten, argumentierten die Vertreter der Hinterbliebenen am Montag vor dem Münchner Landgericht. „Das war ihm aber egal“, hieß es von einem der Rechtsanwälte.
Mehrere Vertreter der Nebenklage betonten, dass der Waffenhändler stolz auf die Tat seines Kunden gewesen sei und keine Reue empfinde. Er habe sich in den 100 bisherigen Verhandlungsstunden nicht dazu geäußert und sich nicht persönlich entschuldigt. Angeklagter und Amokläufer einte eine rechte Gesinnung. „Sie waren Brüder im Geiste“, sagte etwa Rechtsanwalt Jochen Uher, der das erste Plädoyer der Nebenklage hielt.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, fahrlässiger Tötung in neun und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Für die aus Sicht der Opfer zu milde Strafforderung hagelte es viel Kritik von der Nebenklage. Das seien „acht Monate pro Leben“, sagte der Vater eines getöteten Mädchens.