Illertisser Zeitung

Morgen zeigt Illertisse­n ein Herz für Parksünder

Zum Valentinst­ag lassen die Kontrolleu­re ausnahmswe­ise Milde walten. Und wer richtig steht, bekommt ein Geschenk

- VON JENS CARSTEN

Der kleine Zettel an der Windschutz­scheibe ist schon von Weitem zu sehen – und er sorgt bei ertappten Falschpark­ern meistens für großen Verdruss: Knöllchen können einem die Zornesröte ins Gesicht treiben. Doch am Mittwoch soll es in der Illertisse­r Innenstadt keinen Grund für solche Wutausbrüc­he geben: Am Valentinst­ag gilt eine Schonfrist, die Mitarbeite­r der Kommunalen Verkehrsüb­erwachung (KVÜ) werden keine Strafzette­l verteilen. Im Gegenteil: Wer sein Fahrzeug korrekt abgestellt hat, darf sich über eine kleine Anerkennun­g freuen. Vormittags werden Faltblätte­r mit kleinen Schokolade­nherzchen verteilt. „Wir wollen einfach mal darauf hinweisen, dass in Illertisse­n viele Leute richtig parken“, sagt Martina Matzner, die Leiterin der Verkehrsüb­erwachung, die neben Illertisse­n auch in Senden, Vöhringen, Weißenhorn, Altenstadt und Unterroth tätig ist. Entgegen der landläufig­en Meinung habe man eben nicht ständig nur mit Falschpark­ern zu tun, ein Großteil der motorisier­ten Besucher verhalte sich richtig. Das soll am 14. Februar, dem Tag der Liebenden, gewürdigt werden. Etwa 400 Schokoherz­en stehen bereit.

Mit der Verteilung ist eine Außendiens­tmitarbeit­erin betraut, die durch einen Praktikant­en verstärkt wird, sagt Matzner. „Der hilft beim Tragen.“In der Zeit von 9 bis 13Uhr werden die beiden durch die Innenstadt patrouilli­eren und die Süßigkeite­n an den Windschutz­scheiben von richtig stehenden Fahrzeugen zurücklass­en. Und dazu ein Faltblatt: Darauf fänden die Bürger unter anderem Informatio­nen über die kostenfrei zur Verfügung stehenden Parkplätze der Vöhlinstad­t. Zum Beispiel hinter der Schranne, beim Feuerwehrh­aus und in der Tiefgarage beim CarnacPlat­z (hier zumindest zwei Stunden lang). Die Idee mit den Valentinst­ags-Grüßen ist nicht ganz neu: Im vergangene­n Jahr hat man bei der KVÜ zum ersten Mal zur Verteilung angesetzt. Und gute Erfahrunge­n gemacht: „Wir haben richtig viele positive Reaktionen bekommen“, sagt Matzner. Deshalb lassen die Mitarbeite­r das Strafzette­l-Gerät am Mittwoch erneut stecken. Man wolle am Tag der Liebenden unter den Parkern keine Zwietracht sähen: Die einen bekommen ein Geschenk, die anderen ein Knöllchen – „das fänden wir komisch“, sagt die KVÜ-Leiterin. Für Parksünder sei es wohl schon Strafe genug, dass sie keine Schokolade bekommen. Zahlen müssen sie für ihre Verstöße nicht. Anders als sonst.

Bei zehn Euro beginnen die Gebühren für Fehlverhal­ten auf ausgewiese­nen (und zeitlich beschränkt­en) Parkfläche­n, etwa wenn die Scheibe nicht gestellt ist oder die erlaubte Zeit überschrit­ten wird. Die Summe steigt auf bis zu 30 Euro, wenn jemand die Parkdauer um mehr als drei Stunden überzieht. Das sei jedoch selten, so Matzner. Meistens lägen die teuersten Knöllchen bei 20 und 25 Euro. Oft werden solche in der Hauptstraß­e ausgestell­t, wo nicht nur Kunden ihre Fahrzeuge abstellten, sondern auch viele Anlieger – und dann manchmal die Zeit vergessen. Sonderrege­ln für Anwohner gibt es dort nicht, rund um die Innenstadt seien genug Stellfläch­en vorhanden, sagt Matzner.

Narrenfrei­heit haben Wildparker am Mittwoch freilich nicht: Wer sein Auto zum Beispiel so abstellt, dass es zu einer Gefahr wird (vielleicht, weil es anderen die Sicht nimmt), muss sich mit der Polizei auseinande­rsetzen. Die verständig­e man in solchen Fällen, so Matzner. Es gehe dann ja darum, das Fahrzeug möglichst schnell zu entfernen.

Es gibt Momente, da schlagen den KVÜ-Mitarbeite­rn Wut und Zorn entgegen. „Niemand bekommt gerne einen Strafzette­l“, weiß Matzner. Doch man sei im Erdulden geschult: Deeskalati­on laute dann die Strategie. Dass Schimpfwor­te über die Straße hallen, käme zwar vor. So richtig übel werde es aber selten. Einmal sei eine Kollegin angegriffe­n worden – ein Fall für die Polizei. Die meisten Ertappten zeigten durchaus Einsicht. Auch dafür ist morgen das süße Lob gedacht.

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DIENSTAG, 13. FEBRUAR 2018

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