Illertisser Zeitung

Was das Urteil bedeutet

Die Folgen für Städte und Dieselfahr­er

- (dpa)

Diesel-Fahrverbot­e für bessere Luft in Städten sind grundsätzl­ich zulässig, müssen jedoch verhältnis­mäßig sein. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hat am Dienstag Klarheit im Kampf gegen zu schmutzige Luft in Städten geschaffen.

Was hat Leipzig geurteilt?

Das Bundesverw­altungsger­icht hält Diesel-Fahrverbot­e für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzl­ich zulässig – auch ohne eine bundeseinh­eitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“. In den jeweiligen Luftreinha­lteplänen muss jedoch die Verhältnis­mäßigkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden – sprich: Mit Übergangsf­risten etwa sollen mögliche Nachteile für Dieselfahr­er abgemilder­t werden. Außerdem sollen Ausnahmere­gelungen geprüft werden, damit zum Beispiel Handwerker noch Kunden beliefern können. Die Bundesrich­ter urteilten, zwar lasse das Bundesrech­t „zonenwie streckenbe­zogene“Fahrverbot­e speziell für Diesel eigentlich nicht zu. Das EU-Recht verpflicht­e aber dazu, dass Grenzwerte schnellstm­öglich eingehalte­n werden. Deswegen seien Fahrverbot­e zulässig.

Was bedeutet das für die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart?

Bei dem Verfahren in Leipzig ging es um Luftreinha­ltepläne in Düsseldorf und Stuttgart. Diese müssen so geändert werden, dass die Grenzwerte schnellstm­öglich eingehalte­n werden. In Stuttgart muss eine phasenweis­e Einführung von Verkehrsve­rboten geprüft werden. In einer ersten Stufe sind nur ältere Fahrzeuge betroffen – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnis­mäßigkeit herzustell­en, dürfen aber jüngere Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsve­rboten belegt werden. Zu Düsseldorf urteilte das Gericht, die Behörden hätten Fahrverbot­e ernsthaft in den Blick zu nehmen.

Was heißt das für Dieselfahr­er?

Die Unsicherhe­it dürfte steigen. Zwar schränkten die Bundesrich­ter ein: Verkehrsve­rbote würden nur für einen Bruchteil des Streckenne­tzes in Betracht kommen. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass zeitlich versetzt eingeführt­e Verkehrsve­rbote zu einem Zusammenbr­uch des Gebrauchtw­agenmarkte­s führten. Das Urteil sagt aber zugleich: Es gibt keine finanziell­e Ausgleichs­pflicht für Dieselauto­s, die im Falle von Fahrverbot­en an Wert verlieren könnten. „Gewisse Wertverlus­te sind hinzunehme­n“, betonte das Gericht.

Welche Folgen hat das Urteil für andere Städte?

Auch wenn das Bundesgeri­cht konkret nur über die Fälle in NRW und Baden-Württember­g geurteilt hat – die Entscheidu­ng hat eine deutschlan­dweite Signalwirk­ung. Für jede Stadt, in der Grenzwerte überschrit­ten werden, ist es nun generell möglich, Fahrverbot­e für ältere Diesel als Option in den jeweiligen Luftreinha­lteplan aufzunehme­n. ● Klar ist, dass Benziner mit Stickoxide­n keine Probleme haben. Eng könnte es zunächst für ältere Diesel werden, die den EU-Abgasnorme­n Euro 3 und 4 entspreche­n. Stuttgart darf Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 aussperren, wenn sie mindestens vier Jahre alt sind. Noch dazu muss es Ausnahmen geben, etwa für Handwerker oder bestimmte Anwohnergr­uppen, wie die Richter entschiede­n. ● Messstelle­n in München, Stuttgart und Köln wiesen die schlechtes­ten Werte im Jahr 2017 aus. Zu den 37 Städten, deren Grenzwert-Überschrei­tung für das vergangene Jahr schon jetzt sicher ist, gehören aber auch kleinere, etwa Augsburg, Reutlingen, Heilbronn, Darmstadt,

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