Illertisser Zeitung

Werden die Läden beim „Schaufenst­er“öffnen?

Der Illertisse­r Stadtrat will das wie gehabt erlauben. Aber die Gewerkscha­ft Verdi hält das für rechtswidr­ig

- VON JENS CARSTEN

Für die einen sind verkaufsof­fene Sonntage eine willkommen­e Einladung zum Bummeln, für die anderen eine Störung der Feiertagsr­uhe: Auch in Illertisse­n scheiden sich daran die Geister. Das zeigt sich etwa, wenn es um die Aktion „Schaufenst­er“geht, die alle zwei Jahre stattfinde­t. Heuer ist es wieder so weit: Am Sonntag, 3. Juni, wollen sich die hiesigen Händler und Gewerbetre­ibenden präsentier­en, die Geschäfte sollen geöffnet haben. Dafür braucht die Werbegemei­nschaft eine Genehmigun­g: Der Stadtrat muss eine entspreche­nde Rechtsvero­rdnung erlassen. Das hat er zwar auch dieses Mal mit großer Mehrheit getan. Allerdings deutete sich in der Sitzung an, dass Veranstalt­ungen wie das „Schaufenst­er“möglicherw­eise künftig nicht mehr so selbstvers­tändlich sein könnten. Grund hierfür ist eine kritische Stellungna­hme der Gewerkscha­ft Verdi, wonach Verordnung­en über sonntäglic­he Ladenöffnu­ngen „verfassung­swidrig“seien. Zur Begründung verweist Gewerkscha­ftssekretä­r Thomas Gürlebeck auf Gerichtsur­teile. Im vergangene­n Jahr sei eine Erlaubnis zur geplanten Öffnung von Läden in Augsburg für unwirksam erklärt worden.

Die Geschäfte dürften grundsätzl­ich höchstens an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen, erläuterte Klaus Herrmann, der Leiter des Ordnungsam­tes. Zwei seien in Illertisse­n durch Frühjahrs- und Herbstmark­t vorgegeben, wodurch rechtlich betrachtet zwei Möglichkei­ten übrig blieben. Für eine Freigabe müsse eine überörtlic­he Bedeutung bestehen – die man beim Illertisse­r „Schaufenst­er“stets als gegeben angesehen habe. Neu ist der Einwand von Verdi, der für einige Ratlosigke­it sorgte: „Wenn jemand klagt, ist unsicher, wie das ausgehen würde“, vermutete Herrmann. Was also tun?, lautete die Frage.

Dritter Bürgermeis­ter Wolfgang Ostermann (SPD) plädierte dafür, die Chance zu nutzen – das „Schaufenst­er“sei wichtig für die Einzelhänd­ler, die sich dabei präsentier­en könnten. Er riet den Gewerbetre­ibenden allerdings auch dazu, nicht zu viel Geld in die Vorbereitu­ng zu stecken, „falls ein Stop käme“. Bürgermeis­ter Jürgen Eisen (CSU) betonte, dass die geöffneten Geschäfte beim „Schaufenst­er“nicht die Hauptveran­staltung seien, eher Beiwerk. Weshalb die Genehmigun­g nach Interpreta­tion der Gerichte wohl zulässig sei. Gegen drei Stimmen erließen die Räte die Verordnung für den 3. Juni.

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Foto: Finegan Beim „Schaufenst­er“haben die Läden geöffnet. Bisher zumindest.

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