Auf der Jagd nach Islamisten
Warum Flüchtlinge sich selbst anzeigen
Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern, etwa in Syrien oder Somalia Mitglied in einer islamistischen Terrororganisation gewesen zu sein, beschäftigen die bayerische Justiz. Nicht wenige dieser Geständnisse erwiesen sich im Zuge der Ermittlungen allerdings als falsch, sagte der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), Georg Freutsmiedl. So habe es Anfang 2017 nur zwei Verfahren wegen falscher Geständnisse gegeben, seit Januar 2018 dagegen bereits 17 Fälle. Die Asylbewerber sähen offenbar sowohl in richtigen wie auch in falschen Geständnissen für sich Vorteile, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. Tatsächlichen Tätern sei ein Strafverfahren in Deutschland offenbar lieber als mögliche Konsequenzen in ihren Heimatländern. Falsche Geständnisse gründeten dagegen auf dem Irrglauben, damit die Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu verbessern.
Die bayerische Justiz reagiere in jedem Fall konsequent auf die Selbstbezichtigungen: „Bestätigt sich der Vorwurf, wird Anklage erhoben“, sagt Freutsmiedl. Falsche Selbstbezichtigungen führten dagegen postwendend zu einem Strafverfahren wegen Asylmissbrauchs.
„Falschaussagen sind keine Kavaliersdelikte“, warnt auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Schließlich seien die Ermittlungen meist sehr aufwendig. Der Minister fordert darüber hinaus, auch die Unterstützung terroristischer Vereinigungen schärfer bestrafen zu können: Seiner Ansicht nach muss auch der gescheiterte Versuch, islamistische Gruppen mit Geld oder Ausrüstung zu unterstützen, strafbar sein: „Die Strafbarkeit kann doch nicht davon abhängen, ob die Unterstützung den Adressaten tatsächlich erreicht.“
Die 2017 bei der Münchner Staatsanwaltschaft gegründete ZET hat sich aus Sicht des Ministers sehr bewährt: 179 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Islamisten seien seitdem selbst eingeleitet worden, 114 weitere habe die ZET vom Generalbundesanwalt übernommen.