Gemeinde setzt auf Digitalisierung
Der bestehende Flächennutzungsplan soll unverändert in eine digitale Fassung umgesetzt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Damit sollen verschiedene Änderungs- oder Ergänzungswünsche nicht berücksichtigt werden, die von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden waren. Unter anderem hatte das Staatliche Bauamt Krumbach um die nachträgliche Eintragung einer Bauverbotszone im Bereich der Ortsumfahrung Neuhausen gebeten. Überdies hatte das Amt darauf hingewiesen, dass aufgrund von Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen künftig keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden könnten.
Die LEW hatte darum gebeten, die geänderten Stromleitungstrassen mit den jeweiligen Schutzzonen zu übernehmen. Auch in diesem Fall vertritt die Kommune die Auffassung, dass Eintragungen von Änderungen in der Stromversorgung respektive Leitungsführung nicht zur Planung gehöre.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wollte, dass zahlreiche Bodendenkmäler im Bereich der Markung nachrichtlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Dies sei nur im Rahmen eines eigenständigen Änderungsverfahrens möglich, hatte dazu das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft festgestellt.