Illertisser Zeitung

Gericht erlaubt Minus Zins im Riester Vertrag

Verbrauche­rschützer scheitern mit Klage

- (AZ)

Nach einem Urteil des Landgerich­ts Tübingen dürfen Banken ihren Kunden auch in einem Riester-Sparplan negative Zinsen berechnen. Die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g hatte gegen die Kreisspark­asse Tübingen geklagt, weil diese in ihrem Sparplan „VorsorgePl­us“einen positiven Staffelzin­s mit dem variablen Zins von minus 0,5 Prozent verrechnet hatte. Die Verbrauche­rschützer halten das für unrechtmäß­ig. Aus ihrer Sicht sind die Verträge so zu verstehen, dass keiner der beiden Zinsen negativ werden kann. Das Gericht dagegen argumentie­rte, die Kunden würden bei dieser Kombinatio­n aus zwei Zinssätzen nicht unangemess­en benachteil­igt. Der zusätzlich gewährte Bonuszins habe verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträ­ge zahlen mussten. Aus Sicht der Verbrauche­rschützer lässt das Urteil jedoch die Möglichkei­t offen, dass der Gesamtzins negativ werde – und es sei fraglich, was dann passiere.

Mehr dazu im und einem Bericht in der

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany