Gericht erlaubt Minus Zins im Riester Vertrag
Verbraucherschützer scheitern mit Klage
Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen dürfen Banken ihren Kunden auch in einem Riester-Sparplan negative Zinsen berechnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Kreissparkasse Tübingen geklagt, weil diese in ihrem Sparplan „VorsorgePlus“einen positiven Staffelzins mit dem variablen Zins von minus 0,5 Prozent verrechnet hatte. Die Verbraucherschützer halten das für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht sind die Verträge so zu verstehen, dass keiner der beiden Zinsen negativ werden kann. Das Gericht dagegen argumentierte, die Kunden würden bei dieser Kombination aus zwei Zinssätzen nicht unangemessen benachteiligt. Der zusätzlich gewährte Bonuszins habe verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträge zahlen mussten. Aus Sicht der Verbraucherschützer lässt das Urteil jedoch die Möglichkeit offen, dass der Gesamtzins negativ werde – und es sei fraglich, was dann passiere.
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