Illertisser Zeitung

Wie der Arbeitsbeg­inn nach langer Krankheit gelingt

- (dpa)

Wer durch eine Krankheit länger ausfällt, dem fällt ein Wiedereins­tieg unter Umständen schwer. Arbeitnehm­er, die mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunf­ähig waren, haben einen Anspruch auf ein betrieblic­hes Einglieder­ungsmanage­ment. Darauf weist die Berufsgeno­ssenschaft für Gesundheit­sdienst und Wohlfahrts­pflege (BGW) hin. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, wie der Betroffene in seine Tätigkeit zurückfind­et.

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