Wieder Fehler bei Abschiebung
23-Jähriger Opfer einer Behördenpanne
Die bayerische Landeshauptstadt München hat einen uigurischen Asylbewerber wegen eines Behördenfehlers offensichtlich rechtswidrig nach China abgeschoben. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Das geht aus der Antwort von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor. Demnach ging bei der zuständigen Ausländerbehörde in München „keine Mitteilung des Bundesamts“für Migration und Flüchtlinge über den Folgeantrag ein, heißt es in Herrmanns Brief. Das Bundesamt bestreitet diese Darstellung jedoch.
Veranlasst hatte die Abschiebung das Münchner Kreisverwaltungsreferat, das die Abschiebung nach Angaben des bedauert. Herrmann und das bayerische Innenministerium waren in den Vorfall nicht involviert. Bause kritisierte das Vorgehen als „skandalösen Fall von Behördenversagen“. Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückholen. „Es geht um Leben und Tod“, sagte Bause. Herrmann sprach von einem wahrscheinlichen „Kommunikationsproblem zwischen dem Bundesamt und dem Kreisverwaltungsreferat“. „Der Vorfall ist sehr bedauerlich“, sagte der CSU-Politiker.
Der Mann stammt aus der Wüstenregion Xinjiang im Westen Chinas. Nach Medienberichten könnten dort seit 2016 bis zu eine halbe Million Uiguren in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden sein. Die chinesische Kommunistische Partei geht mit massiven Repressalien gegen die uigurische Unabhängigkeitsbewegung vor. Seit 2016 sollen sich Unterdrückung und Überwachung verschärft haben.
Erst vor kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald nicht hätte abgeschoben werden dürfen.