Kommt der Bordellkönig bald frei?
Bundesgerichtshof in Karlsruhe hebt Augsburger Urteil gegen bundesweit bekannte Rotlichtgröße auf
Er machte sich einen Namen als „Bordellkönig“, betrieb Rotlicht-Etablissements und Klubs in München, Salzburg, Köln und auch Augsburg. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Augsburger Landgericht den Geschäftsmann Hermann Müller schließlich zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Er soll in seinen Bordellen Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Augsburger Urteil gegen den 66-Jährigen aufgehoben, weil das hiesige Landgericht Müllers Verteidigern nicht ausreichend Zeit eingeräumt hatte, ihren Mandanten auf einen während des Prozesses neu hinzugekommenen Tatvorwurf vorzubereiten. Der Fall muss also neu aufgerollt werden und Müller, in der Szene auch „Pascha“genannt, könnte bald wieder freikommen.
„Die Entscheidung des BGH ist eine schallende Ohrfeige für den Augsburger Richter. Wir versuchen jetzt, unseren Mandanten so schnell wie möglich aus dem Gefängnis zu bekommen“, erklärte der Kölner Anwalt Sebastian Korts, einer von Müllers Verteidigern. Hermann Müller sitzt seit nicht ganz zwei Jahren in Haft, derzeit in Gablingen – der Justizvollzugsanstalt im Landkreis Augsburg, in der seit zwei Monaten auch der in der Abgasaffäre ins Visier der Justiz geratene Audi-Chef Rupert Stadler sitzt. Ein gemeinsam mit Müller angeklagter und verurteilter Mann aus dem Landkreis Augsburg, der ebenfalls in die Geschäfte im Rotlichtmilieu eingebunden war, bleibt weiterhin in Haft. Seine Revision lehnte der Bundesgerichtshof ab.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer wogen zu Beginn des rund ein halbes Jahr dauernden Prozesses am Landgericht schwer. Fünf Millionen Euro an Steuern und Sozialabgaben sollen sie hinterzogen haben. Die Summe bröckelte jedoch im Laufe des Verfahrens immer weiter, ehe am Ende noch rund eine Million Euro übrig blieb. Im Grundsatz dreht sich der Prozess um die Frage, ob der Betreiber eines Bordells oder die darin beschäftigten Prostituierten die Umsatzsteuer auf die Einnahmen durch
„Pascha“soll nur die Galionsfigur gewesen sein
sexuelle Dienstleistungen zahlen müssen. Müllers Anwälte sind der Ansicht, dass ihr Mandant lediglich Betreiber einer Art „Marktplatz“gewesen sei und die Prostituierten selbst für ihre sexuellen Handlungen sowie die damit verbundene Umsatzsteuerpflicht verantwortlich seien. Zudem habe „Pascha“Müller mit dem operativen Geschäft in den Bordellen nichts zu tun gehabt und sei nur als Galions- und Lizenzfigur aufgetreten. Daher könne er für etwaige steuerrechtliche Verfehlungen innerhalb der Betriebe nicht haftbar gemacht werden. Nach der erfolgreichen Revision vor dem Bundesgerichtshof landet der Fall nun erneut am Augsburger Landgericht. Voraussichtlich wird dort eine andere Kammer den Fall neu aufrollen.