Mann soll Seniorin Kopfnuss verpasst haben
Prozess Ein vorbestrafter 30-Jähriger steht erneut vor Gericht – es geht um drei Delikte. Muss er nun ins Gefängnis?
Neu-Ulm Er soll im vergangenen Jahr Polizisten beleidigt, einer Seniorin auf offener Straße eine Kopfnuss verpasst und einen anderen Mann geohrfeigt haben: Ein heute 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis musste sich wegen dieser Delikte nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten. Bei einer Verurteilung könnte der junge Mann im Gefängnis landen – denn er ist bereits vorbestraft. Den Gerichtssaal betrat er gemeinsam mit seinem Bewährungshelfer.
Einen der Vorwürfe räumte der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses ein: Ja, er habe im vergangenen Oktober einem flüchtigen Bekannten in einem Verbrauchermarkt eine Ohrfeige verpasst. „Der hat mich und meine Familie bedroht, dann hat er eine Schelle gekriegt“, sagte er trocken. Das Opfer, das als Zeuge geladen war, bestritt jedoch, seinen Angreifer zuvor provoziert zu haben. Der Schlag hatte aber offenbar keine gravierenden Folgen für ihn: „Ich hatte keine Schmerzen“, so der 28-Jährige.
Anschließend wurde der nächste Fall aufgerollt – und dabei zeigte sich der 30-Jährige weit weniger geständig. Bereits einige Monate vor dem Vorfall in dem Verbrauchermarkt soll der Angeklagte vor seiner eigenen Wohnung zwei Polizisten heftig beleidigt haben. Einer der Beamten nahm auf dem Zeugenstuhl Platz und schilderte die Geschehnisse: Sein Kollege und er seien alarmiert worden, da die Freundin des 30-Jährigen sich von ihm habe trennen wollen und eine Eskalation befürchtet habe. Als die Polizisten bei der Wohnung eintrafen, sei der Mann stark betrunken gewesen und habe sie schließlich aufs Übelste beleidigt. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe entschieden zurück: „Ich habe die Polizisten nicht beleidigt.“Ein weiterer Zeuge, der ein Bekannter der Angeklagten ist, bestätigte vor Gericht zwar, dass der Angeklagte Schimpfworte benutzt habe: „Er hat aber nichts zu den Beamten direkt gesagt.“
Der dritte Vorwurf wiegt wohl am schwersten – es geht um Beleidigung und Körperverletzung. An einem Nachmittag im Sommer soll der 30-Jährige auf einem Gehweg im südlichen Landkreis eine heftige Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin gehabt haben. Eine
Seniorin, die in ihrem Hof Blumen goss, wurde durch das Geschrei aufmerksam und schritt ein. Daraufhin soll der Mann die 72-Jährige beschimpft und ihr unvermittelt einen Kopfstoß verpasst haben. Die Rentnerin bekam Nasenbluten, ihre Brille flog zu Boden. Tagelang habe sie anschließend starke Schmerzen im Gesichtsbereich gehabt, heißt es in der Anklageschrift.
Das Opfer trat vor Gericht nur kurz auf – der Vorfall setze ihr noch immer zu. Stattdessen schilderte ihre Tochter die Vorkommnisse im Detail. Ihr hatte sich die 72-Jährige am Tag nach dem Kopfstoß anvertraut: „Meine Mutter war völlig geschockt. Wir sind danach sofort zur Polizei gegangen.“Durch einen Hinweis einer Nachbarin des Opfers seien sie auf den 30-Jährigen als mutmaßlichen Täter gekommen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. „Ich war mit meiner Freundin und den Kindern zu der Zeit auf dem Volksfest in Ulm“, sagte er. Mehrere Familienmitglieder könnten dies bezeugen. Zudem zog er während der Verhandlung einen weißen Teddybären aus einer Tasche, den er auf dem Volksfest für seinen Sohn gekauft habe.
Es sei unbedingt notwendig, in dem Prozess weitere Zeugen zu laden, sagte der vorsitzende Richter Thomas Mayer. Er ordnete daher an, die Verhandlung zu unterbrechen. Anfang Februar wird der Prozess vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht fortgesetzt. Dann sollen unter anderem die Lebensgefährtin des Angeklagten und die Nachbarin des Opfers gehört werden.