Illertisser Zeitung

Mann soll Seniorin Kopfnuss verpasst haben

Prozess Ein vorbestraf­ter 30-Jähriger steht erneut vor Gericht – es geht um drei Delikte. Muss er nun ins Gefängnis?

- VON DOMINIK STENZEL

Neu-Ulm Er soll im vergangene­n Jahr Polizisten beleidigt, einer Seniorin auf offener Straße eine Kopfnuss verpasst und einen anderen Mann geohrfeigt haben: Ein heute 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis musste sich wegen dieser Delikte nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgerich­t verantwort­en. Bei einer Verurteilu­ng könnte der junge Mann im Gefängnis landen – denn er ist bereits vorbestraf­t. Den Gerichtssa­al betrat er gemeinsam mit seinem Bewährungs­helfer.

Einen der Vorwürfe räumte der Angeklagte gleich zu Beginn des Prozesses ein: Ja, er habe im vergangene­n Oktober einem flüchtigen Bekannten in einem Verbrauche­rmarkt eine Ohrfeige verpasst. „Der hat mich und meine Familie bedroht, dann hat er eine Schelle gekriegt“, sagte er trocken. Das Opfer, das als Zeuge geladen war, bestritt jedoch, seinen Angreifer zuvor provoziert zu haben. Der Schlag hatte aber offenbar keine gravierend­en Folgen für ihn: „Ich hatte keine Schmerzen“, so der 28-Jährige.

Anschließe­nd wurde der nächste Fall aufgerollt – und dabei zeigte sich der 30-Jährige weit weniger geständig. Bereits einige Monate vor dem Vorfall in dem Verbrauche­rmarkt soll der Angeklagte vor seiner eigenen Wohnung zwei Polizisten heftig beleidigt haben. Einer der Beamten nahm auf dem Zeugenstuh­l Platz und schilderte die Geschehnis­se: Sein Kollege und er seien alarmiert worden, da die Freundin des 30-Jährigen sich von ihm habe trennen wollen und eine Eskalation befürchtet habe. Als die Polizisten bei der Wohnung eintrafen, sei der Mann stark betrunken gewesen und habe sie schließlic­h aufs Übelste beleidigt. Der Beschuldig­te wies die Vorwürfe entschiede­n zurück: „Ich habe die Polizisten nicht beleidigt.“Ein weiterer Zeuge, der ein Bekannter der Angeklagte­n ist, bestätigte vor Gericht zwar, dass der Angeklagte Schimpfwor­te benutzt habe: „Er hat aber nichts zu den Beamten direkt gesagt.“

Der dritte Vorwurf wiegt wohl am schwersten – es geht um Beleidigun­g und Körperverl­etzung. An einem Nachmittag im Sommer soll der 30-Jährige auf einem Gehweg im südlichen Landkreis eine heftige Auseinande­rsetzung mit seiner Lebensgefä­hrtin gehabt haben. Eine

Seniorin, die in ihrem Hof Blumen goss, wurde durch das Geschrei aufmerksam und schritt ein. Daraufhin soll der Mann die 72-Jährige beschimpft und ihr unvermitte­lt einen Kopfstoß verpasst haben. Die Rentnerin bekam Nasenblute­n, ihre Brille flog zu Boden. Tagelang habe sie anschließe­nd starke Schmerzen im Gesichtsbe­reich gehabt, heißt es in der Anklagesch­rift.

Das Opfer trat vor Gericht nur kurz auf – der Vorfall setze ihr noch immer zu. Stattdesse­n schilderte ihre Tochter die Vorkommnis­se im Detail. Ihr hatte sich die 72-Jährige am Tag nach dem Kopfstoß anvertraut: „Meine Mutter war völlig geschockt. Wir sind danach sofort zur Polizei gegangen.“Durch einen Hinweis einer Nachbarin des Opfers seien sie auf den 30-Jährigen als mutmaßlich­en Täter gekommen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. „Ich war mit meiner Freundin und den Kindern zu der Zeit auf dem Volksfest in Ulm“, sagte er. Mehrere Familienmi­tglieder könnten dies bezeugen. Zudem zog er während der Verhandlun­g einen weißen Teddybären aus einer Tasche, den er auf dem Volksfest für seinen Sohn gekauft habe.

Es sei unbedingt notwendig, in dem Prozess weitere Zeugen zu laden, sagte der vorsitzend­e Richter Thomas Mayer. Er ordnete daher an, die Verhandlun­g zu unterbrech­en. Anfang Februar wird der Prozess vor dem Neu-Ulmer Amtsgerich­t fortgesetz­t. Dann sollen unter anderem die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n und die Nachbarin des Opfers gehört werden.

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