Biertrinken im Freien, Reifenwechsel beim Landratsamt
Polizeireport Am Wochenende gab es wieder zahlreiche Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen
Landkreis Das Wochenende über hat die Polizei im Landkreis Neu-Ulm wieder eine Reihe von Menschen ertappt, die sich nicht an die derzeit geltenden Regeln der Ausgangsbeschränkung halten. Immer wieder gibt es dabei auch Wiederholungstäter, die bereits wegen ähnlicher Verstöße aufgefallen sind.
Auf einer Bank zwischen Polizeidienststelle Illertissen und Krankenhaus stellten Polizeibeamte am vergangenen Freitag gegen 19.45 Uhr drei Personen im Alter von 64, 51 und 39 Jahren fest, die dort zusammensaßen und Alkohol konsumierten. Als die Polizisten sie auf die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung ansprachen, waren sie der Meinung, dass sie das nicht interessiere. Die Beamten interessierte der Vorgang jedoch sehr wohl: Gegen die drei wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt und Platzverweise erteilt. Zwei der Angetroffenen
wurden bereits vor wenigen Tagen in selber Angelegenheit zur Anzeige gebracht, berichtet die Polizei Illertissen.
Bei der Koordinierung der momentanen Katastrophenschutzmaßnahmen spielt das Landratsamt Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle (wir berichteten). Ausgerechnet der Parkplatz des Landratsamtes schien für drei NeuUlmer die geeignete Örtlichkeit für einen nicht betriebsnotwendigen Reifenwechsel an ihrem Auto zu gewesen zu sein. Eine Polizeistreife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Es wurden Bußgeldverfahren nach Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
Ähnliches erwartet auch einen 18-Jährigen, der am frühen Sonntagmorgen in Vöhringen kontrolliert wurde: Gegen 00.50 Uhr war er in der Bahnhofstraße mit seinem Fahrrad unterwegs.
Nach kurzer Flucht fanden die Polizeibeamten den Mann in einem Garten in der Nähe. Der 18-Jährige gab er an, auf dem Weg zu einem
Freund zu sein, der Geburtstag habe. Nach einer kurzen Belehrung wurde der Mann nach Hause entlassen. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet.
Auch Händler halten sich nicht immer an die momentan geltenden Vorschriften. Am Samstagvormittag stellte die Polizei fest, dass am Wochenmarkt in Weißenhorn Blumen verkauft wurden. Da dies keine Lebensmittel oder andere notwendige Güter im Sinne der Allgemeinverfügung
darstellt, wurde der Weiterverkauf durch die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn unterbunden. Außerdem müssen die Betreiber des Marktstandes mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.
Besonders genau schaut die Polizei gerade auch dann hin, wenn sich mehrere Personen zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten. So wurden am Samstagabend gegen 18.30 Uhr zwei Personen an einem Feldweg im Bereich Grafertshofen festgestellt, die gemeinsam in einem Auto saßen und den Beamten auf Nachfrage keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt glaubhaft machen konnten. Beide erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Auch für diese beiden war der Vorfall offenbar nichts Neues: Laut Polizeiangaben war gegen die beiden nämlich bereits am 30. März eine Anzeige aufgrund eines solchen Verstoßes erstellt worden.
Bereits am Freitagabend gegen 20.45 Uhr hatte eine Polizeistreife der Polizei Weißenhorn fünf beieinanderstehende Personen in einer Hofeinfahrt in der Günzburger Straße entdeckt. Sie gehören nicht dem gleichen Hausstand an und verstießen somit gegen die Allgemeinverfügung. Sie erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeld.
Und auch diese beiden 18-Jährigen müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen: In den späten Nachmittagsstunden des Donnerstags fuhren sie mit einem Motorrad nach Weißenhorn, offenbar, um sich dort eine Getränkedose zu kaufen. Bei den beiden 18-jährigen Personen handelt es sich der Polizei zufolge um Freunde, die nicht zusammen in einem Haushalt wohnen. (az)
Blumenverkauf am Wochenmarkt: nicht erlaubt