So dürfen Sportler aufs und ans Wasser
Infos vom Landratsamt über aktuelle Regeln
Landkreis Die Osterferien sind da, die Temperaturen werden immer wärmer und damit stellt sich vermehrt die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Das Landratsamt NeuUlm hat dazu noch einmal die wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Aufgrund der vorläufigen Ausgangsbeschränkung darf die Wohnung nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören dazu. Das ist gesund und tut Körper und Geist gut. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes. Jede sonstige Gruppenbildung ist nicht gestattet. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollen. Außerdem ist darauf zu achten, den ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
Generell verboten sind Ausflüge mit dem Motorrad. Einzig, um zum Ausgangsort für einen Spaziergang zu kommen, darf das Motorrad genutzt werden. Erlaubt sind zum Beispiel das Spazierengehen oder Fahrradfahren. Hierfür gibt es im Landkreis zahlreiche Möglichkeiten, sodass die Abstände gewahrt werden können. Auch Wassersport darf man unter bestimmten Bedingungen machen.
Zulässig ist nach Angaben des Landratamtes alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands das Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln und Ähnliches. Entsprechende Sportgeräte dürfen zwar vom Vereinsgelände geholt werden, ein Sportbetrieb auf dem Vereinsgelände hingegen ist nicht gestattet. Ein Einwassern ist lediglich an öffentlich zugängigen sogenannten Slipstellen zulässig. Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben, heißt es aus dem Landratsamt. (az)
www.landkreis.neu-ulm.de/de/ faq-1585295956.html
www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php