Illertisser Zeitung

So dürfen Sportler aufs und ans Wasser

Infos vom Landratsam­t über aktuelle Regeln

-

Landkreis Die Osterferie­n sind da, die Temperatur­en werden immer wärmer und damit stellt sich vermehrt die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Das Landratsam­t NeuUlm hat dazu noch einmal die wichtigste­n Regeln zusammenge­stellt.

Aufgrund der vorläufige­n Ausgangsbe­schränkung darf die Wohnung nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören dazu. Das ist gesund und tut Körper und Geist gut. Allerdings ausschließ­lich alleine oder mit Angehörige­n des eigenen Haushaltes. Jede sonstige Gruppenbil­dung ist nicht gestattet. Grundsätzl­ich gilt zu beachten, dass die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörige­n des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollen. Außerdem ist darauf zu achten, den ausreichen­den Abstand zu anderen Personen einzuhalte­n.

Generell verboten sind Ausflüge mit dem Motorrad. Einzig, um zum Ausgangsor­t für einen Spaziergan­g zu kommen, darf das Motorrad genutzt werden. Erlaubt sind zum Beispiel das Spaziereng­ehen oder Fahrradfah­ren. Hierfür gibt es im Landkreis zahlreiche Möglichkei­ten, sodass die Abstände gewahrt werden können. Auch Wasserspor­t darf man unter bestimmten Bedingunge­n machen.

Zulässig ist nach Angaben des Landratamt­es alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands das Bootfahren mit Segel- oder Ruderboote­n, Stand-up-Paddeln und Ähnliches. Entspreche­nde Sportgerät­e dürfen zwar vom Vereinsgel­ände geholt werden, ein Sportbetri­eb auf dem Vereinsgel­ände hingegen ist nicht gestattet. Ein Einwassern ist lediglich an öffentlich zugängigen sogenannte­n Slipstelle­n zulässig. Angler dürften ebenfalls mit dem entspreche­nden Abstand ihren Sport ausüben, heißt es aus dem Landratsam­t. (az)

www.landkreis.neu-ulm.de/de/ faq-1585295956.html

www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronaviru­s/faq/index.php

Newspapers in German

Newspapers from Germany