Polizist erschießt Hund
Besitzerin in Füssen erhebt Vorwürfe
Füssen Ein Hund fällt in einem Park in Füssen einen Polizisten an, dieser erschießt das Tier: Diese Meldung hat in den vergangen Tagen für viel Aufregung im Allgäu und in den sozialen Netzwerken gesorgt. Jetzt hat die Besitzerin des Tieres unserer Redaktion eine Stellungnahme geschickt.
Klar ist: Eine junge Frau saß mit ihrem neugeborenen Baby auf einer Bank, mit dabei war der Malinois – ein belgischer Schäferhund – der Familie. Zwei Polizisten in Zivil waren ebenfalls in dem Park unterwegs. Dann rannte der Hund auf einen der Beamten zu, sprang diesen an. Kurze Zeit später war das Tier tot, es wurde von zwei Schüssen getroffen.
„Ich gehe davon aus, dass unsere Hündin uns beschützen wollte“, schreibt die Besitzerin jetzt. Laut Polizei hatte der Beamte zunächst versucht, das Tier wegzutreten. Die Besitzerin sagt: „Der Polizist ging dann ein paar Schritte zurück, daraufhin ging die Hündin mit und sprang erneut bellend auf seine Oberschenkel. Bellen ist ein Warnsignal bei Hunden. Sie hat jedoch zu keinem Zeitpunkt gebissen oder versucht zu beißen.“Es habe sich um eine Drohgebärde gehandelt. Das Verhalten des Hundes sei zwar nicht korrekt gewesen, er habe aber Gefahr gewittert. Dass der Polizist daraufhin schoss, sei nicht verhältnismäßig gewesen. Es habe keine vorherige Warnung oder gar einen Warnschuss abgegeben. „Mir wurde nicht die Möglichkeit gegeben, den Hund von dem Mann wegzuziehen“, sagt die Besitzerin. Sie sei sofort hinzugeeilt und nur noch wenige Meter entfernt gewesen.
Der Füssener Polizeichef Edmund Martin verteidigt das Vorgehen seines Mitarbeiters. Die Schüsse „waren das einzige probate Mittel, um die Gefahr abzuwehren“. Der Hund habe versucht zu beißen, auch herrsche in dem Park Leinenpflicht. Laut Martin sei die Besitzerin im entscheidenden Moment mehr als 20 Meter von ihrem Hund entfernt gewesen. Mittlerweile hätten sich weitere Zeugen gemeldet. Auch diese Aussagen seien Gegenstand der Ermittlungen und würden im Anschluss an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Im Rahmen der Ausbildung und auch später gebe es regelmäßig Schulungen, wie mit aggressiven Hunden umzugehen ist, sagt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Im Ernstfall sei auch der Einsatz der Schusswaffe zur Abwehr eines Tieres möglich. Das sei durch das Polizeiaufgabengesetz geregelt, sagt Stabik.