Illertisser Zeitung

Kies als Ersatz für Grünfläche­n nicht mehr erlaubt

Gemeindera­t Aus den Beschlüsse­n in Dietenheim stechen einige besonders hervor

- VON WILHELM SCHMID

Dietenheim Drei Baugesuche und drei Bebauungsp­läne standen auf der Tagesordnu­ng der Mai-Sitzung des Gemeindera­tes in der württember­gischen Nachbarsta­dt Dietenheim. Wie Stadtbaume­ister Christoph Koßbiehl berichtet, fanden sowohl die Bauanträge als auch die Bebauungsp­läne die Zustimmung des Ratsgremiu­ms gemäß den von der Verwaltung vorgelegte­n Plänen.

Für das Gewerbegeb­iet „Süd I“, das von Illertisse­n aus gesehen nördlich vom Autobahnzu­bringer, vor dem Kreisverke­hr am südlichen Ortsende von Dietenheim liegt sowie für das Baugebiet „Oberer Wangener Weg II“in Reggliswei­ler wurden der Auslegungs­beschluss und die Beschlüsse über die Aufstellun­g örtlicher Bauvorschr­iften gemäß den Vorschrift­en des Baugesetzb­uches und der Landesbauo­rdnung gefasst.

Für das Gebiet „Walteräcke­r“, ebenfalls in Reggliswei­ler gelegen, wurde beschlosse­n, sowohl die Planungsar­beiten für die Erstellung eines Bebauungsp­lanes als auch die Planungsar­beiten zur Erschließu­ng an zwei Ingenieurb­üros zu vergeben, mit denen die Stadt Dietenheim bereits wiederholt gute Erfahrunge­n

bei ähnlichen Arbeiten gemacht hat.

Besonders bemerkensw­ert ist ein Beschluss, mit dem die Gestaltung der unbebauten Grundstück­sflächen im Baugebiet „Oberer Wangener Weg II“in Reggliswei­ler geregelt wird.

Demnach sind zum einen „Bodenversi­egelungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränke­n“. Zum anderen wird aber auch zusätzlich genau festgelegt, dass in den Privatgärt­en „Kies- oder Schotterfl­ächen ab einer Gesamtgröß­e von fünf Quadratmet­ern als Ersatz für Grünfläche­n nicht gestattet“sind. Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Regelungen bei erforderli­chen Kies- oder Schotterfl­ächen für Drainagest­reifen, wie beispielsw­eise Traufstrei­fen sowie Zufahrten und Stellplätz­e.

Außerdem wird festgelegt, dass insbesonde­re bei Baumpflanz­ungen für eine „ausreichen­d große, begrünte Baumscheib­e“mit mindestens sechs Quadratmet­ern zu sorgen ist. Eine Baumscheib­e ist der Boden am Ende eines Baumstamme­s. Damit, so teilt Stadtbaume­ister Koßbiehl mit, folgt die Stadt Dietenheim dem Vorbild mehrerer Städte und Gemeinden, die in der letzten Zeit ähnliche Beschlüsse gefasst haben.

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