Kies als Ersatz für Grünflächen nicht mehr erlaubt
Gemeinderat Aus den Beschlüssen in Dietenheim stechen einige besonders hervor
Dietenheim Drei Baugesuche und drei Bebauungspläne standen auf der Tagesordnung der Mai-Sitzung des Gemeinderates in der württembergischen Nachbarstadt Dietenheim. Wie Stadtbaumeister Christoph Koßbiehl berichtet, fanden sowohl die Bauanträge als auch die Bebauungspläne die Zustimmung des Ratsgremiums gemäß den von der Verwaltung vorgelegten Plänen.
Für das Gewerbegebiet „Süd I“, das von Illertissen aus gesehen nördlich vom Autobahnzubringer, vor dem Kreisverkehr am südlichen Ortsende von Dietenheim liegt sowie für das Baugebiet „Oberer Wangener Weg II“in Regglisweiler wurden der Auslegungsbeschluss und die Beschlüsse über die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung gefasst.
Für das Gebiet „Walteräcker“, ebenfalls in Regglisweiler gelegen, wurde beschlossen, sowohl die Planungsarbeiten für die Erstellung eines Bebauungsplanes als auch die Planungsarbeiten zur Erschließung an zwei Ingenieurbüros zu vergeben, mit denen die Stadt Dietenheim bereits wiederholt gute Erfahrungen
bei ähnlichen Arbeiten gemacht hat.
Besonders bemerkenswert ist ein Beschluss, mit dem die Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen im Baugebiet „Oberer Wangener Weg II“in Regglisweiler geregelt wird.
Demnach sind zum einen „Bodenversiegelungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken“. Zum anderen wird aber auch zusätzlich genau festgelegt, dass in den Privatgärten „Kies- oder Schotterflächen ab einer Gesamtgröße von fünf Quadratmetern als Ersatz für Grünflächen nicht gestattet“sind. Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Regelungen bei erforderlichen Kies- oder Schotterflächen für Drainagestreifen, wie beispielsweise Traufstreifen sowie Zufahrten und Stellplätze.
Außerdem wird festgelegt, dass insbesondere bei Baumpflanzungen für eine „ausreichend große, begrünte Baumscheibe“mit mindestens sechs Quadratmetern zu sorgen ist. Eine Baumscheibe ist der Boden am Ende eines Baumstammes. Damit, so teilt Stadtbaumeister Koßbiehl mit, folgt die Stadt Dietenheim dem Vorbild mehrerer Städte und Gemeinden, die in der letzten Zeit ähnliche Beschlüsse gefasst haben.