Illertisser Zeitung

Strengere Corona‰Regeln im Landkreis Neu‰Ulm

Pandemie Das Landratsam­t muss früher als erhofft die neuen Vorgaben umsetzen. Diese neuen Auflagen gelten nun

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Neu‰Ulm/Ulm Noch am Freitag war man im Landratsam­t Neu-Ulm davon ausgegange­n, dass die neu beschlosse­nen Corona-Regeln frühestens ab Montag gelten werden. Am Samstagnac­hmittag kam die Kehrtwende: Das Landratsam­t hat mitgeteilt, dass die neuen Regelungen bereits seit Samstag gültig sind.

Seit Samstag gelten bayernweit einheitlic­he Regelungen bei Überschrei­ten der Inzidenzwe­rte von 35 und 50 pro 100000 Einwohnern. Das Bayerische Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege hat nun die Änderung der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung veröffentl­icht. Von den Änderungen sei auch der Landkreis NeuUlm betroffen und nach der neuen

Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung verpflicht­et, diese unmittelba­r umzusetzen, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Landratsam­tes. Damit sei das bisherige Vorgehen, dass der Landkreis zuerst eine eigene gültige Allgemeinv­erfügung erlassen und in Kraft setzen muss, in der alle erforderli­chen Maßnahmen aufgeliste­t werden, hinfällig.

Damit gelten für den Landreis Neu-Ulm nun folgende Maßnahmen:

Maskenflic­ht Es besteht Maskenpfli­cht auf stark frequentie­rten öffentlich­en Plätzen, auf den Begegnungs­und Verkehrsfl­ächen einschließ­lich der Fahrstühle von öffentlich­en Gebäuden, Kulturstät­ten und sonstigen öffentlich zugänglich­en Gebäuden. Es besteht Maskenpfli­cht auch am Platz in weiterführ­enden Schulen ab Jahrgangss­tufe 5 und in Hochschule­n.

Es besteht Maskenpfli­cht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäu­sern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportliche­n Veranstalt­ungen.

Feiern Private Feiern und Kontakte werden auf zehn Personen beschränkt.

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Die Abgabe von alkoholisc­hen Getränken an Tankstelle­n und durch sonstige Verkaufsst­ellen und

Lieferdien­ste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentie­rten öffentlich­en Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Das Landratsam­t schreibt in seiner Stellungna­hme: „Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinne­n und Bürgern sowie allen Betroffene­n viel verlangen. Vor allem, da wir zunächst noch davon ausgegange­n sind, dass unsere aktuelle Allgemeinv­erfügung bis einschließ­lich Montag, 19. Oktober, ihre Gültigkeit behält.“Das Landratsam­t hatte diese Anfang der Woche ausgegeben, nachdem der Landkreis NeuUlm die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100000 Einwohnern überschrit­ten hatte.

Ulm Die Stadt Ulm hatte erst eine weniger strenge Allgemeinv­erfügung veröffentl­icht. Diese wurde aber am Sonntagabe­nd von der Landesregi­erung ausgebrems­t. Oberbürger­meister Gunter Czisch: „Innerhalb von 24 Stunden die Strategie auf den Kopf zu stellen, fördert weder die Akzeptanz noch die Transparen­z für die Bürgerscha­ft und diejenigen, die vor Ort ab Montag die Regelung umsetzen und kontrollie­ren sollen.“Auch in Ulm sind jetzt etwa private Veranstalt­ungen mit mehr als zehn Teilnehmen­den untersagt. Ulm beabsichti­gte hier eigentlich eine Regelung mit 15 Teilnehmer­n. (az)

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