Strengere CoronaRegeln im Landkreis NeuUlm
Pandemie Das Landratsamt muss früher als erhofft die neuen Vorgaben umsetzen. Diese neuen Auflagen gelten nun
NeuUlm/Ulm Noch am Freitag war man im Landratsamt Neu-Ulm davon ausgegangen, dass die neu beschlossenen Corona-Regeln frühestens ab Montag gelten werden. Am Samstagnachmittag kam die Kehrtwende: Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die neuen Regelungen bereits seit Samstag gültig sind.
Seit Samstag gelten bayernweit einheitliche Regelungen bei Überschreiten der Inzidenzwerte von 35 und 50 pro 100000 Einwohnern. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun die Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Von den Änderungen sei auch der Landkreis NeuUlm betroffen und nach der neuen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Damit sei das bisherige Vorgehen, dass der Landkreis zuerst eine eigene gültige Allgemeinverfügung erlassen und in Kraft setzen muss, in der alle erforderlichen Maßnahmen aufgelistet werden, hinfällig.
Damit gelten für den Landreis Neu-Ulm nun folgende Maßnahmen:
Maskenflicht Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungsund Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
Feiern Private Feiern und Kontakte werden auf zehn Personen beschränkt.
Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und
Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Das Landratsamt schreibt in seiner Stellungnahme: „Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Betroffenen viel verlangen. Vor allem, da wir zunächst noch davon ausgegangen sind, dass unsere aktuelle Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 19. Oktober, ihre Gültigkeit behält.“Das Landratsamt hatte diese Anfang der Woche ausgegeben, nachdem der Landkreis NeuUlm die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100000 Einwohnern überschritten hatte.
Ulm Die Stadt Ulm hatte erst eine weniger strenge Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese wurde aber am Sonntagabend von der Landesregierung ausgebremst. Oberbürgermeister Gunter Czisch: „Innerhalb von 24 Stunden die Strategie auf den Kopf zu stellen, fördert weder die Akzeptanz noch die Transparenz für die Bürgerschaft und diejenigen, die vor Ort ab Montag die Regelung umsetzen und kontrollieren sollen.“Auch in Ulm sind jetzt etwa private Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmenden untersagt. Ulm beabsichtigte hier eigentlich eine Regelung mit 15 Teilnehmern. (az)