Jetzt am Zug: Wohneigentümergemeinschaften
Reformiertes Wohnungseigentumsgesetz: Modernisierungen werden erleichtert. Auch Mieter sind von den Neuerungen betroffen
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde reformiert. Dadurch werden nun Modernisierungen von gemeinschaftlichem Eigentum erleichtert, denn es gibt Verwaltern mehr Befugnisse und Eigentümern mehr Kontrolle. Mieter sind ebenfalls von den Neuerungen betroffen.
Die Neuregelung soll Umbauten und Modernisierungen fördern, etwa für mehr Wohnkomfort oder eine nachhaltige Energieversorgung. So können die Besitzer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland jetzt ohne Zustimmung der Miteigentümer den Einbau einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge oder Umbauten zur Barrierefreiheit veranlassen. Die Maßnahmen zahlt der Eigentümer selbst.
Leichter mit einfacher Mehrheit beschließen
Einfacher wird es auch bei Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung: In Corona-Zeiten ist durch das reformierte Wohnungseigentumsgesetz eine Abstimmung nun auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. „Beschlussfähig ist jetzt eine einfache Mehrheit“, erklärt Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. „Die Kosten von Baumaßnahmen tragen alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentumsanteilsbesitzer zugestimmt haben.“
Soll den Sanierungsstau auflösen
Die Novelle stärkt den Verwaltungsbeirat der Wohneigentümergemeinschaften (WEG) als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Dem Beirat kommt somit mehr Verantwortung zu. Eigentümer haben das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Außerdem erhalten Hausverwalter mehr Kompetenzen und dürfen kleinere Arbeiten eigenverantwortlich in Auftrag geben. „Vorsicht ist geboten bei der Kündigung langjähriger Dienstleister oder Versicherungen. Das sollte der Beirat vorab genau prüfen“, rät der Experte.
Mieter sind künftig dazu verpflichtet, Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden. Außerdem neu ist auch: eine Betriebskostenverteilung nach Miteigentumsanteilen statt nach Wohnfläche. „Dieser Verteilungsschlüssel ist allerdings für Mieter deutlich weniger transparent und könnte noch für einigen Streit sorgen“, vermutet Pompa. pm/bif