Illertisser Zeitung

Inzidenzwe­rt über 100: Neue Regeln treten in Kraft

Pandemie Am dritten Tag in Folge liegt die Inzidenz im Kreis Neu-Ulm über 100. Kommt die Ausgangssp­erre in Ulm?

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Landkreis Neu Ulm Am vergangene­n Freitag lag der Sieben-Tages-Inzidenzwe­rt noch bei 100,5, am Samstag schon bei 111,9 und am Sonntag kletterte er auf 127,3. Der Kreis Neu-Ulm hat laut Robert Koch-Institut (RKI) an drei Tagen in Folge den Grenzwert von 100 überschrit­ten. Und damit treten ab Montag, 12. April, neue Corona-Regeln im Landkreis in Kraft. Das hat am Sonntag das Landratsam­t Neu-Ulm bekannt gegeben.

Im Verlauf der Woche hatte sich die Entwicklun­g abgezeichn­et, jetzt ändern sich tatsächlic­h die Regeln im Landkreis. Im Privaten gelten folgende Einschränk­ungen: Treffen sind nur noch mit Mitglieder­n des eigenen Haushalts und jeweils einer zusätzlich­en Person erlaubt – Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag werden dabei aber nicht mitgezählt. Nachts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt zudem eine Ausgangssp­erre. Ausnahmen gelten für triftige Gründe, wie berufliche Tätigkeit, Versorgung von Tieren oder medizinisc­he Notfälle.

Der Inzidenzwe­rt ist am Sonntag im Landkreis Neu Ulm weiter gestiegen, auf 127,3.

Auch den Einzelhand­el trifft die Änderung. Einkauf und Shopping ist nur noch per „Click-and-meet“oder „Click-and-collect“erlaubt. Das heißt: Kunden können einen konkreten Termin für den Einkauf im Geschäft buchen, sie müssen dann aber vor Ort ein negatives Corona-Testergebn­is vorweisen, das nicht länger als 24 Stunden zurücklieg­t. Online zu bestellen und den Einkauf dann im Geschäft abzuholen, das bleibt die zweite Option. Diese Beschränku­ngen gelten jedoch nicht für lebenswich­tige Bereiche wie Lebensmitt­elgeschäft­e und Apotheken.

Museen, Zoos und Galerien bleiben geschlosse­n, „körpernahe Dienstleis­tungen“wie Friseur und Fußpflege sind aber weiter erlaubt. Und einen bedeutende­n Teil des öffentlich­en Lebens treffen die Regeln jetzt auch – Schulen. In allen Klassen soll nur noch digitaler Distanzunt­erricht stattfinde­n. Davon ausgenomme­n sind Abschlussk­lassen, die Q11 am Gymnasium, die Jahrgangss­tufe 11 an der FOS und vierte Klassen an Grundschul­en. Kindertage­seinrichtu­ngen bleiben geschlosse­n. Eine Notbetreuu­ng soll aber eingericht­et werden. Unabhängig vom Inzidenz-Wert sind, wie schon berichtet, für die Teilnahme am Präsenzunt­erricht zwei wöchentlic­he Tests für Schüler, Lehrer und Schulperso­nal Pflicht. Diese Regelungen für Schulen gelten für die gesamte Woche, bis zum 18. April, selbst wenn die Inzidenz wieder unter 100 fällt. Damit soll „eine bessere Planungssi­cherheit“gegeben werden, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­tes.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis lag am Sonntag bei einem Wert von 127,3 – ein weiterer Anstieg, nachdem die Zahlen um Ostern kurz zurückgega­ngen waren. Seit Beginn der Pandemie hat das Landratsam­t 5608 bestätigte Infektions­fälle im Landkreis registrier­t – darunter 32 neue an diesem Sonntag.

Und auch in Ulm könnte es eventuell zu Ausgangsbe­schränkung­en kommen. Das teilte das zuständige Gesundheit­samt für den Alb-DonauKreis am Sonntag mit. In Ulm war der Grenzwert einer Inzidenz von 150 laut Mitteilung am Samstag überschrit­ten worden: der Wert lag demnach bei 152,2. Am Sonntag wurde er mit 147,5 dann allerdings wieder unterschri­tten.

Ob und wann eine Ausgangssp­erre kommt, die in Ulm von 21 bis 5 Uhr gelten würde, steht noch nicht fest. Das Gesundheit­samt beobachte die Entwicklun­g genau, hieß es in der Mitteilung weiter. (krom, veli)

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Foto: A. Kaya

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