Rasen wird bald richtig teuer
Dafür drohen Fahrverbote seltener
Berlin Einen Tatbestand im neuen Bußgeldkatalog gab es noch nie zuvor: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und CarsharingFahrzeuge. Dieses Vergehen wird künftig mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
Es ist eine von vielen Anpassungen in dem neuen Katalog, auf den sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern nach einem Hin und Her über Monate hinweg am Freitag geeinigt haben. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen offen. Es war von Herbst die Rede. Eine Verschärfung der Fahrverbote ist demnach vom Tisch. Dafür werden die Bußgelder für Raser teils verdoppelt.
Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese gar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellen, werden unter dem Scheibenwischer ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt erlaubter 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. „Das mag für diejenigen, die es trifft, sehr schmerzhaft sein, das soll es aber auch. Die Menschen erwarten, dass wir sie vor solch einer Raserei schützen“, sagte Bremens Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne) in ihrer Funktion als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz. Vor einem Jahr war die neue Straßenverkehrsordnung beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. (dpa)