Illertisser Zeitung

Klarheit in der Maibaum Frage

Brauchtum Nach unterschie­dlichen Auslegunge­n zum Thema Maibaum-Aufstellen klärt sich der Fall nun auf. Was ist erlaubt?

- VON REBEKKA JAKOB

Illertisse­n Ist das Maibaum-Aufstellen erlaubt oder nicht? Diese Frage hat viele Vereine beschäftig­t, die sonst in den Gemeinden für diese Tradition zuständig sind. Unterschie­dliche Lesarten der Landratsäm­ter Neu-Ulm und Günzburg hatten zuletzt für Unsicherhe­it gesorgt. Jenny Schack, Pressespre­cherin des Landratsam­ts Günzburg, kann nun Licht in die Sache bringen.

Der Landkreis Günzburg hatte vor wenigen Tagen in einer Pressemitt­eilung und auf seiner FacebookSe­ite darauf hingewiese­n, dass die Tradition des Maibaumste­llens durchaus dieses Jahr fortgesetz­t werden kann – wenn auch im durch die Pandemie bedingten sehr eingeschrä­nkten Rahmen. Maibaumfei­ern oder Zuschauer beim Aufstellen

Nun ist klar, was in Sachen Maibäume erlaubt ist. des Maibaums sind ausdrückli­ch nicht erlaubt, machte Jenny Schack gegenüber unserer Redaktion noch mal deutlich.

Eine Anfrage des Landratsam­tes Dillingen beim Bayerische­n Gesundheit­sministeri­um habe jedoch ganz klar gezeigt, was möglich ist. Die Antwort, die auch das Günzburger Landratsam­t bekommen hat, ermögliche das Maibaumste­llen in kleinerem Umfang. „Einfach gesagt dürfen es diejenigen machen, die sonst auch dafür zuständig sind“, so die Pressespre­cherin. Also zum Beispiel Feuerwehre­n oder andere örtliche Vereine. Auch Firmen können das Maibaumauf­stellen übernehmen – und selbstvers­tändlich auch die Mitarbeite­r des kommunalen Bauhofs. Für das erforderli­che Vorbereite­n und das Aufstellen greifen dabei die derzeitige Beschränku­ng der Personenza­hl und Hausstände nicht, teilt die Regierung von Schwaben dazu mit. „Die rechtliche Beurteilun­g des Maibaumauf­stellens erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Rechtslage sich bis zum 1.5. 2021 möglicherw­eise ändert.“

Dass dabei eine Beauftragu­ng seitens der Gemeinde für die Maibaum-Aufsteller vorliegen muss, habe nichts mit der Pandemie zu tun, so Jenny Schack. „Das ist eine versicheru­ngstechnis­che Sache, die schon seit mehreren Jahren gilt.“Der Hintergrun­d: Sollte beim Aufstellen irgendetwa­s passieren, sind die Helfer dadurch abgesicher­t.

In einer Zeit, in der durch Corona so viel ausfallen müsse, sollen zumindest Maibäume in kleinerer Form aufgestell­t werden dürfen, als schönes Zeichen für die Menschen in den Orten. So sieht es das Landratsam­t Günzburg. Deshalb habe man die Möglichkei­ten abgeklopft und die Informatio­nen an die Kommunen und Vereine weitergele­itet, sagt Jenny Schack. „Die Rückmeldun­gen, die wir bekommen haben, waren sehr positiv.“Natürlich habe es auch Kritik daran gegeben, dass sich das Landratsam­t in der derzeitige­n Situation (der Landkreis Günzburg hat am Dienstag den Inzidenzwe­rt 300 überschrit­ten) ausgerechn­et mit dem Maibaumauf­stellen befasse und es erlaube. Dennoch findet Jenny Schack es schade, wenn aufgrund der Kritik Maibäume nicht aufgestell­t werden sollten.

Die Große Kreisstadt Günzburg sagte bereits alle Maibaumakt­ionen im Stadtgebie­t ab – weniger aufgrund der Kritik als wegen der stark gestiegene­n Sieben-Tages-Inzidenz. Oberbürger­meister Gerhard Jauernig: „Selbstvers­tändlich ist uns in Günzburg die Pflege des Brauchtums ein Herzensanl­iegen und wir feiern gerne Feste und feste. In der derzeitige­n Lage finden wir jedoch, dass die wunderbare bayerische Tradition unserer Maibäume zurückstec­ken muss und das verkraftet sie und wir auch ein zweites Jahr. Diese Entscheidu­ng mag dem ein oder anderen missfallen – wir sehen es im Rathaus als wichtig an, eine klare Position zu vertreten.“

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Foto: Kneffel, dpa (Symbolbild)

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