Illertisser Zeitung

Senior verliert Bargeld und Schmuck im Wert von 10.000 Euro

Polizei Der „Abholer“tappt in Weißenhorn in eine Falle, aber er muss nicht in Haft.

- VON MICHAEL KROHA

Weißenhorn Ein 73-Jähriger aus Weißenhorn hat vergangene Woche Bargeld und vor allem Schmuck im Wert von insgesamt gut 10.000 Euro an Betrüger verloren. Beinahe wäre er direkt am Tag danach wieder zum Opfer geworden. Doch er bekam rechtzeiti­g Zweifel und ging zur Polizei. Die stellten dem Abholer eine Falle: Auf dem Aldi-Parkplatz in der Blaubeurer Straße in Ulm erfolgte der Zugriff. Doch der Abholer, ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Sigmaringe­n, ist schon wieder auf freiem Fuß.

Der 73-Jährige fiel einer Masche zum Opfer, die im Kreis Neu-Ulm schon häufiger angewandt wurde: der falsche Polizeibea­mte. Die angebliche Kriminalpo­lizei hatte dem Senior am Telefon glaubhaft machen können, dass eine Einbrecher­bande aktiv gewesen sein soll und ein Zettel mit seiner Adresse aufgefunde­n wurde. Es müsse davon ausgegange­n werden, dass bald bei ihm eingebroch­en werden soll. Die Betrüger schafften es, den 73-Jährigen dazu zu bringen, Wertgegens­tände in Sicherheit bringen zu wollen. Er fuhr dafür bis nach Weingarten und übergab dort er eine geringe Menge

Bargeld und vor allem Schmuck im Gesamtwert von rund 10.000 Euro einem „Abholer“.

Laut Polizei war es derselbe Abholer, der auch am Tag darauf auf dem Aldi-Parkplatz in der Blaubeurer Straße in Ulm erschien. Dort sollte der 73-Jährige weiteres Bargeld in Höhe von 20.000 Euro an die angebliche Kriminalpo­lizei übergeben. Doch dem Mann kamen zwischenze­itlich erheblich Zweifel und er begab sich zur Polizeiins­pektion Weißenhorn. Dort wurde er über die Betrugsmas­che aufgeklärt, brach aber den Kontakt zu den Tätern nicht ab. Die Polizei agierte derweil im Hintergrun­d, bereitete eine fingierte Übergabe vor. Dabei wurde der 37-Jährige aus dem Landkreis Sigmaringe­n vorläufig festgenomm­en. Die Beute im Wert von 10.000 Euro wurde nicht mehr gefunden. Der Mann habe Angaben bei der Vernehmung gemacht, erklärt eine Polizeispr­echerin. Deren Inhalt müsse nun geprüft werden. Das sei jetzt Gegenstand weiterer Ermittlung­en.

Seitens der Staatsanwa­ltschaft Memmingen sei auch geprüft worden, ob gegen den Mann ein Haftgrund vorliegt. Doch dem sei nicht so, wie Thorsten Thamm, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Memmingen, erklärt. Zwar liegt ein dringender Tatverdach­t vor, doch weder Fluchtgefa­hr noch eine Wiederholu­ngsgefahr sei gegeben. Nach derzeitige­m Kenntnisst­and der Ermittler sei der 37-Jährige wegen ähnlicher Delikte bislang nicht in Erscheinun­g getreten. Sie gehen aber ohnehin davon aus, dass es sich bei dem Mann eher um jemanden handelt, „der am Ende der Kette steht“. Inwiefern der überhaupt Kenntnisse über etwaige Hintermänn­er oder die kriminelle­n Strukturen dahinter hat, sei fraglich, so Oberstaats­anwalt Thamm.

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