Ex-Mitarbeiter per Haftbefehl gesucht
36-Jähriger soll Stadt Neu-Ulm abgezockt haben
Neu-Ulm Der Mann, der sich nun vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten sollte, kann sich laut Anklage so manches kriminelle Husarenstück ans Revers heften. Um „diverse Straftaten“handele es sich, kündigte Alexander Kessler, der Direktor des Amtsgerichts NeuUlm, bereits im Vorfeld des Verfahrens an. Die Verhandlung versucht der Angeklagte nun offenbar zu umgehen, auch hier mit eigenwilligen Mitteln.
Seinen Anfang fand die Geschichte im März 2019. Damals bewarb sich der heute 36-Jährige als Sachbearbeiter bei der Poststelle der Stadt Neu-Ulm. Problem nur: Die Noten des vorgelegten HochschulAbschlusszeugnisses sollen größtenteils gefälscht gewesen sein. Der mutmaßliche Betrug fiel nicht auf, die Stadt stellte den Mann an. Während seiner Tätigkeit soll er dann eine Vielzahl an Rechnungen gefälscht haben. Die Zahlungen der Stadt Neu-Ulm flossen anschließend direkt auf sein Bankkonto. Laut Kessler handelte es sich dabei um rund 13.000 Euro.
Doch damit ist die Liste an Vorwürfen noch nicht beendet. In den Jahren 2020 und 2021 soll der 36-Jährige in insgesamt 57 Fällen mit Fahrzeugen der Stadt Neu-Ulm gefahren sein, obwohl dieser überhaupt keine Fahrerlaubnis mehr besessen habe. Im September vergangenen Jahres teilte die Neu-Ulmer Polizei mit, dass der Mann seinen Führerschein verloren hatte, seinem Vorgesetzten hatte er das aber nicht gemeldet.
Im gesamten Zeitraum seiner Anstellung hat der Angeklagte offenbar auch zahlreiche Gegenstände, die im Fundbüro abgegeben wurden, unterschlagen. Mittlerweile ist der Mann aber nicht mehr für die Stadt tätig, wie Pressesprecherin Sandra Lützel auf Nachfrage unserer Redaktion sagte.
Am Mittwoch sollte der Mann vor dem Amtsgericht Neu-Ulm erscheinen. Richter Alexander Kessler war mitsamt seinen Schöffen, Oberstaatsanwalt Markus Schroth und Pflichtverteidiger Georg Mayer bereits im Saal 03 versammelt. Nur einer fehlte: der Angeklagte. Er hatte sich nicht einmal zwei Stunden vor Prozessbeginn per Mail krankgemeldet. Es sei ihm bereits am Abend zuvor schlecht gegangen und über Nacht hätten sich die Symptome weiter verschlechtert. Ein Attest könne er jedoch noch nicht vorweisen, er habe vor Verhandlungsbeginn keinen Arzttermin mehr bekommen. Mit seiner kurzfristigen Absage präsentierte der Angeklagte noch zwei alternative Vorschläge: Man könne entweder einen neuen Termin vereinbaren oder die Verhandlung einfach ohne seine Anwesenheit führen. „Ein kreativer Vorschlag“, sagte Kessler schmunzelnd. Möglich ist das natürlich nicht.
Amtsgerichtsdirektor Kessler schickte eine Polizeistreife zur Wohnung des Mannes, dieser war jedoch nicht anwesend. Oberstaatsanwalt Schroth beantragte schließlich, einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Stadt zu erlassen. Sollte die Polizei ihn erwischen, kommt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Mann soll 13.000 Euro von der Stadt ergaunert haben.