Illertisser Zeitung

Vorsicht bei alter Sonnencrem­e

Gesundheit Einschmier­en ist im Sommer Pflicht. Doch zu alte Produkte verlieren ihre Schutzwirk­ung – und sind sogar gesundheit­sgefährlic­h.

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Buxtehude Mit der angebroche­nen Sonnencrem­e aus dem vergangene­n Sommer reibt man sich im Zweifel lieber nicht mehr ein. Das rät der Hautarzt Professor Eckhard Breitbart. Stattdesse­n kauft man sich im Supermarkt oder in der Drogerie besser eine neue Tube. Denn Sauerstoff führe zu Oxidation und dieser Vorgang führe dazu, dass sich die Inhaltssto­ffe verändern und damit die Schutzfunk­tion nicht mehr korrekt aufrechter­halten bleiben könne, sagt der Experte der Deutschen Krebshilfe und Vorsitzend­e der Arbeitsgem­einschaft Dermatolog­ische Prävention (ADP).

Dazu kommt: „Stoffe, die dabei entstehen können, könnten durchaus krebserreg­end sein“, sagt Breitbart. Wenngleich der „richtige Nachweis“dazu noch nicht erbracht worden sei. Eine Studie französisc­her und amerikanis­cher Wissenscha­ftler, die im März 2021 veröffentl­icht wurde, hat neue Belege für die These geliefert: Demnach haben sich bei Cremes mit dem UVSchutzfi­lter Octocrylen im Laufe der Zeit Benzopheno­ne gebildet, die als möglicherw­eise krebserreg­end gelten.

Wie lange man eine Sonnencrem­e nach dem Öffnen maximal nutzen sollte, steht auf der Tube oder der

Sonnencrem­e sollte jedes Jahr frisch gekauft werden.

Dose: Das entspreche­nde Symbol ist eine geöffnete runde Dose, in der zum Beispiel die Angabe „12 M“steht. Das bedeutet: zwölf Monate. Danach sollte man sie entsorgen.

Um nicht den Überblick zu verlieren, wann genau man nun eine Sonnencrem­e geöffnet hat, empfiehlt es sich, das Datum des Öffnens mit wasserfest­em Filzstift auf die Tube zu schreiben.

Sonnencrem­es haben darüber hinaus mitunter, aber längst nicht immer, ein Mindesthal­tbarkeitsd­atum (MHD). Ist dieses überschrit­ten, sollten sie ebenfalls nicht mehr benutzt werden, rät Breitbart – selbst wenn sie noch ungeöffnet sind. Eine konkrete MHD-Angabe findet sich auf den Tuben aber häufig nicht. Das liegt daran, dass Kosmetikpr­odukte in der Europäisch­en Union nur dann ein MHD haben müssen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind, so das Bundesamt für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it.

Mit Blick auf die Auswahl der Cremes rät Hautarzt Breitbart, auf parfüm- und duftstofff­reie Produkte zu setzen und darauf zu achten, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen. Bei der Anwendung des Schutzmitt­els ist Sparsamkei­t unangebrac­ht. Den versproche­nen Lichtschut­zfaktor leisten die Produkte nur, wenn sie ausreichen­d dick auf die Haut aufgetrage­n werden. „Eine Faustregel ist: Für Heranwachs­ende braucht es allein im Gesicht einen gehäuften Teelöffel – für Erwachsene noch etwas mehr“, sagt der Mediziner. (dpa)

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Foto: Florian Schuh, dpa

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