Illertisser Zeitung

Freispruch vor dem Landgerich­t

Einem Unterallgä­uer wurde vorgeworfe­n, einen anderen Mann angefahren zu haben.

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Unterallgä­u Vor gut einem Jahr ist ein Unterallgä­uer vom Amtsgerich­t Memmingen zu einer achtmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden: Ihm war vorgeworfe­n worden, einen Fußgänger mit dem Auto angefahren und später den Polizeinot­ruf missbrauch­t zu haben. Nun landete der Fall als Berufungsv­erfahren vor dem Landgerich­t Memmingen – und das entschied deutlich anders: In Bezug auf den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung und des vorsätzlic­hen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr sprach das Landgerich­t den Rentner frei, erklärt Gerichtssp­recher Jürgen Brinkmann. Für den Missbrauch von Notrufen sei der Unterallgä­uer zu 60 Tagessätze­n à 40 Euro verurteilt worden. Laut Brinkmann ist das Urteil bereits rechtskräf­tig.

Den beiden Prozessen vorangegan­gen war ein Vorfall im August 2020: Ein jüngerer Mann, offenbar der Bruder der ehemaligen Mieterin des Rentners, und der spätere Angeklagte waren wohl in Streit geraten. Der Jüngere gab später bei der Polizei an, seiner Schwester beim Auszug geholfen zu haben, dabei sei er von deren ehemaligem Vermieter verfolgt worden.

Es sei zu einer Diskussion auf offener Straße gekommen, der Rentner habe im Zuge dessen den jungen Mann mit dem Auto angefahren, so lautete die Anklage der Staatsanwa­ltschaft. Im ersten Verfahren

vor dem Amtsgerich­t Memmingen bestritt der Rentner das und sagte: „Der Vorfall hat so nicht stattgefun­den.“Er habe den jungen Mann nicht angefahren und ihm nicht den Weg versperrt. Er kenne ihn auch nicht. Nur das Auto habe er mehrfach in seinem Hof stehen sehen. Den Vorfall auf der Straße erklärte der Rentner damals wie folgt: Er habe zur Apotheke fahren wollen. Der junge Mann habe die Fahrbahn blockiert und sich als Polizist ausgegeben.

Eine Anwohnerin hatte nur von einem „Mordspalav­er“auf der Straße mitbekomme­n, konnte jedoch keine Details dazu nennen: Ob der Ältere den Jüngeren mit dem Auto angefahren hatte, habe sie nicht beobachten können, sagte sie damals vor dem Amtsgerich­t.

Während der Angeklagte vor einem Jahr vom Amtsgerich­t Memmingen dafür verurteilt worden war, sah das Landgerich­t in der aktuellen Berufungsv­erhandlung die Vorwürfe gegen den Mann nicht als erwiesen an und sprach ihn nun in diesem Anklagepun­kt frei. Verurteilt wurde er nur für den Missbrauch von Notrufen im Mai vergangene­n Jahres: Da hatte er laut Anklage mehrmals hintereina­nder den Polizeinot­ruf gewählt. Diesen Vorwurf hatte er bereits in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t eingeräumt und sich entschuldi­gt. Er habe den Notruf aber nicht missbrauch­en wollen. (mz, home)

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