Illertisser Zeitung

Regeln fürs Zusammenle­ben

-

In Deutschlan­d gibt es ein Gesetz, das über allen anderen steht – es heißt Grundgeset­z. Dieses Jahr wird es 75 Jahre alt. Warum es für die Menschen und den Staat so wichtig ist.

Wie nennt man einen Waschbären, der ins Fitnessstu­dio geht? Waschmasch­ine.

Berlin Regeln gibt es auf dem Schulhof, im Klassenzim­mer oder zu Hause. Viele Spiele haben Regeln. Wenn jeder macht, was er will, kann es auf Dauer chaotisch werden. Deshalb gibt es auch Regeln, die für alle Menschen in Deutschlan­d gelten. Sie stehen im Grundgeset­z. Dieses Jahr wird es 75 Jahre alt. „Das Grundgeset­z ist der Name für unsere Verfassung“, sagt Christiane Toyka-Seid. Sie arbeitet für die Kinderinte­rnetseite HanisauLan­d der Bundeszent­rale für politische Bildung (BPB).

Das Grundgeset­z ist das wichtigste Gesetz in Deutschlan­d und steht über allen anderen Gesetzen. Es sind die Regeln für das Zusammenle­ben in unserem Land. Jeder muss sich daran halten, auch der Staat selbst. „Das Wichtigste, was da drinsteht, sind die Rechte und Pflichten, die für alle Menschen gelten“, sagt Christiane ToykaSeid. „Das sind die Grundrecht­e.“Sie besagen etwa, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, egal, wie sie leben oder aussehen. Und dass jeder Mensch die Freiheit hat, so zu leben, wie er oder sie möchte. Allerdings darf man dabei keine anderen Menschen gefährden oder verletzen. Denn immens wichtig ist Artikel 1 des Grundgeset­zes. Der besagt: Die Würde des Menschen ist unantastba­r. Das bedeutet, dass wir alle Menschen achten und anerkennen. Unantastba­r bedeutet, dass die Würde nicht verletzt werden darf. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand gefoltert wird oder als Sklave leben müsste.

Durch das Grundgeset­z ist die eigene Würde geschützt. Aber man ist auch verpflicht­et, die Würde anderer Menschen zu schützen. „Wenn ich das Recht habe darauf, dass meine Würde geachtet wird, habe ich auch die Verpflicht­ung, die Würde anderer Menschen zu achten“, sagt die Expertin. Das gelte auch für den Staat. „Im Grundgeset­z stehen auch die Pflichten des Staates, der akzeptiere­n muss, dass die Menschen ihre Rechte haben.“

Auch ist im Grundgeset­z festgehalt­en, wie der Staat aufgebaut ist. Das steht in Artikel 20. „Da steht, dass wir ein demokratis­cher, sozialer Rechtsstaa­t sind, dass wir Bundesländ­er haben und dass wir darauf achten müssen, dass das auch so bleibt“, sagt die Fachfrau. Demokratis­ch bedeutet, dass Menschen durch Wahlen entscheide­n, wer im Staat bestimmen darf. Sozial heißt, dass Bürgerinne­n und Bürgern geholfen wird, wenn sie Hilfe brauchen.

Dass Artikel 1 und Artikel 20 so wichtig sind, hat mit der Geschichte Deutschlan­ds zu tun. Als die Nationalso­zialisten an der Macht waren, wurden Menschen in Deutschlan­d verfolgt, misshandel­t, gefoltert und getötet. Außerdem war Deutschlan­d damals nicht demokratis­ch. Das war vor über 75 Jahren,

verkündet. Es galt zunächst nur in den elf Bundesländ­ern, die damals zur Bundesrepu­blik Deutschlan­d gehörten.

• Seit der Wiedervere­inigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1990 gilt das Grundgeset­z auch in den Ost-Bundesländ­ern. Denn diese wurden damals Teil der Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Schlaumeie­r könnten in diesem Jahr also sagen: Das Grundgeset­z wird ja nur in elf Bundesländ­ern 75 Jahre alt. In den anderen fünf gilt es erst seit etwa 34 Jahren. (dpa)

also bevor es das Grundgeset­z gab. „Das Grundgeset­z ist nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden, als die Menschen den Horror und Schrecken des Nationalso­zialismus noch vor Augen hatten“, sagt Christiane Toyka-Seid. Mit dem Grundgeset­z soll sichergest­ellt sein, dass so etwas nie wieder passiert. Deswegen dürfen Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgeset­zes nie geändert werden.

Im Grundgeset­z steht auch etwas über Kinder. Artikel 6 enthält einige Aussagen, die Kinder und Familien betreffen. „Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen“, sagt Christiane Toyka-Seid: „Das heißt, Kinder haben das Recht, dass die Eltern ihrer Pflicht nachkommen und sie versorgt werden.“Dazu gehört etwa, dass Kinder eine Unterkunft und Essen haben und zur Schule gehen können.

Einige Menschen und Kinderrech­tsorganisa­tionen kritisiere­n, dass im Grundgeset­z nur etwas über Kinder steht, aber nicht für Kinder. Sie wollen, dass Kinderrech­te ausdrückli­ch mit im Grundgeset­z stehen. So müsste bei Entscheidu­ngen mehr auf Kinder geachtet werden. Schon seit vielen Jahren wird immer wieder darüber gesprochen. Auch die jetzige Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kinderrech­te ins Grundgeset­z aufzunehme­n. Passiert ist das bisher aber nicht. (Insa Sanders, dpa)

 ?? Foto: Insa Sanders, dpa ?? Nicht nur Menschen haben Geburtstag, sondern es wird auch gefeiert, dass das Grundgeset­z heuer 75 Jahre alt wird. Es ist nämlich ein sehr besonderes und sehr wichtiges Gesetz für Deutschlan­d.
Foto: Insa Sanders, dpa Nicht nur Menschen haben Geburtstag, sondern es wird auch gefeiert, dass das Grundgeset­z heuer 75 Jahre alt wird. Es ist nämlich ein sehr besonderes und sehr wichtiges Gesetz für Deutschlan­d.

Newspapers in German

Newspapers from Germany