Bier in aller Munde
Mit perlenden Messetipps zur f.re.e
Ein halbes Jahrtausend! Selbstverständlich greifen auch wir das Top-Thema 2016 auf, das uns Mütterchen Geschichte so wohlwollend in die Hände spielt: Unser Reinheitsgebot wird 500 Jahre alt! Am 23.April 1516 in Ingolstadt erlassen, garantiert dieses Gesetz seit damals nahezu unverändert die Qualität unseres bayerischen Bieres und setzt damit weltweite Maßstäbe. Und ja, wir können einem fröhlichen Jahr entgegenblicken, randvoll mit Festivals, Festerln, Veranstaltungen, Ausstellungen und immer wieder viel, viel Bier! Besonders sensibel reagieren der hiesige Fremdenverkehr und die Gastronomie auf den Jubilar, letztes Jahr noch handlicher Flyer, mutiert so manches touristische Jahresprogramm 2016 zum gewichtigen Nachschlagewerk. Also liebe Besucher der Reisemesse f.re.e (10. bis 14.2.) mehr Zeit für die Bayern-Halle (A5) einplanen und den großen Rucksack mitnehmen. Zur Beruhigung ängstlicher Gemüter sei erwähnt, dass es uns hätte schlimmer treffen können, würden Dosenravioli oder das Strafgesetzbuch Geburtstag feiern.
Was steckt denn nun hinter diesem ach so wichtigen Reinheitsgebot? Anbetrachts unserer Lebensmittelskandale und der deutlichen Biokonterbewegung eigentlich ein hochmoderner Denkansatz. Die Menschen vor giftigen oder minderwertigen Zusätzen zu schützen war tatsächlich der Hauptgrund für die Verordnung, ausschließlich Wasser, Gerste und Hopfen zu erlauben. Die Gerste wurde später zu Gerstenmalz (die gekeimte und gedarrte Rohfrucht) und die Hefe erst nach ihrer „Entdeckung“durch Luis Pasteur im 19. Jahrhundert mit aufgenommen. Einfache Erklärung: Man konnte die Hefepilze vor der Erfindung des Mikroskops einfach noch nicht sehen obwohl sie ja sehr wohl recht rege beteiligt waren (Spontangärung)!
Tatsächlich gab es bereits vorher diverse lokal gültige Herstellungsvorschriften wie z.B. 1156 in Augsburg, 1363 in München und einige mehr. Die politische Entwicklung (Landshuter Erbfolgekrieg 1504 bis 1505) erforderte letztendlich jedoch ein allgemein gültiges bayerisches Gesetz, das dann in seiner ganzen Pracht am 23.April in Ingolstadt beschlossen und verkündet wurde. Tu felix Bavaria! www.private-brauereien-bayern.de
BR-Bühne A4 510: 11.2.,13.15 bis 13.30, Vortrag Dr. Gloßner, Geschäftsführer der Privaten Brauereien Bayern e.V.: „500 Jahre Reinheitsgebot – verstaubte Tradition oder zukunftsweisendes Verbraucherrecht?“BR-Bühne A4 510: 14.2. 12.00 bis 12.15, 500 Jahre Reinheitsgebot, Bayerischer Brauerbund e.V. Geschäftsführer Dr. Ebbertz im Gespräch mit Stefan Frühbeis vom BR.
Bayern ist Bierland. Nicht nur fest verankert in Kultur und Alltag, mit rund 600 Brauereien von fast 1.400 bundesweit, belegt der Freistaat auch eindeutig zahlenmäßig den Spitzenplatz. Entscheidend für die enorme Vielfältigkeit der bayerischen Biere ist letztendlich diese enorme Anzahl der Braustätten, von denen rund 90 Prozent als unabhängige Familienbetriebe arbeiten und so die regionaltypischen und individuellen Geschmackseigenheiten erhalten bleiben. Diese Vielfalt zu schützen bzw. zu fördern und die strikte Beibehaltung