In München

Bier in aller Munde

Mit perlenden Messetipps zur f.re.e

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Ein halbes Jahrtausen­d! Selbstvers­tändlich greifen auch wir das Top-Thema 2016 auf, das uns Mütterchen Geschichte so wohlwollen­d in die Hände spielt: Unser Reinheitsg­ebot wird 500 Jahre alt! Am 23.April 1516 in Ingolstadt erlassen, garantiert dieses Gesetz seit damals nahezu unveränder­t die Qualität unseres bayerische­n Bieres und setzt damit weltweite Maßstäbe. Und ja, wir können einem fröhlichen Jahr entgegenbl­icken, randvoll mit Festivals, Festerln, Veranstalt­ungen, Ausstellun­gen und immer wieder viel, viel Bier! Besonders sensibel reagieren der hiesige Fremdenver­kehr und die Gastronomi­e auf den Jubilar, letztes Jahr noch handlicher Flyer, mutiert so manches touristisc­he Jahresprog­ramm 2016 zum gewichtige­n Nachschlag­ewerk. Also liebe Besucher der Reisemesse f.re.e (10. bis 14.2.) mehr Zeit für die Bayern-Halle (A5) einplanen und den großen Rucksack mitnehmen. Zur Beruhigung ängstliche­r Gemüter sei erwähnt, dass es uns hätte schlimmer treffen können, würden Dosenravio­li oder das Strafgeset­zbuch Geburtstag feiern.

Was steckt denn nun hinter diesem ach so wichtigen Reinheitsg­ebot? Anbetracht­s unserer Lebensmitt­elskandale und der deutlichen Biokonterb­ewegung eigentlich ein hochmodern­er Denkansatz. Die Menschen vor giftigen oder minderwert­igen Zusätzen zu schützen war tatsächlic­h der Hauptgrund für die Verordnung, ausschließ­lich Wasser, Gerste und Hopfen zu erlauben. Die Gerste wurde später zu Gerstenmal­z (die gekeimte und gedarrte Rohfrucht) und die Hefe erst nach ihrer „Entdeckung“durch Luis Pasteur im 19. Jahrhunder­t mit aufgenomme­n. Einfache Erklärung: Man konnte die Hefepilze vor der Erfindung des Mikroskops einfach noch nicht sehen obwohl sie ja sehr wohl recht rege beteiligt waren (Spontangär­ung)!

Tatsächlic­h gab es bereits vorher diverse lokal gültige Herstellun­gsvorschri­ften wie z.B. 1156 in Augsburg, 1363 in München und einige mehr. Die politische Entwicklun­g (Landshuter Erbfolgekr­ieg 1504 bis 1505) erforderte letztendli­ch jedoch ein allgemein gültiges bayerische­s Gesetz, das dann in seiner ganzen Pracht am 23.April in Ingolstadt beschlosse­n und verkündet wurde. Tu felix Bavaria! www.private-brauereien-bayern.de

BR-Bühne A4 510: 11.2.,13.15 bis 13.30, Vortrag Dr. Gloßner, Geschäftsf­ührer der Privaten Brauereien Bayern e.V.: „500 Jahre Reinheitsg­ebot – verstaubte Tradition oder zukunftswe­isendes Verbrauche­rrecht?“BR-Bühne A4 510: 14.2. 12.00 bis 12.15, 500 Jahre Reinheitsg­ebot, Bayerische­r Brauerbund e.V. Geschäftsf­ührer Dr. Ebbertz im Gespräch mit Stefan Frühbeis vom BR.

Bayern ist Bierland. Nicht nur fest verankert in Kultur und Alltag, mit rund 600 Brauereien von fast 1.400 bundesweit, belegt der Freistaat auch eindeutig zahlenmäßi­g den Spitzenpla­tz. Entscheide­nd für die enorme Vielfältig­keit der bayerische­n Biere ist letztendli­ch diese enorme Anzahl der Braustätte­n, von denen rund 90 Prozent als unabhängig­e Familienbe­triebe arbeiten und so die regionalty­pischen und individuel­len Geschmacks­eigenheite­n erhalten bleiben. Diese Vielfalt zu schützen bzw. zu fördern und die strikte Beibehaltu­ng

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Hopfen – Einer der vier zugelassen­en ROHSTOFFE

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