Ipf- und Jagst-Zeitung

Deutsche Regelung gilt als sehr liberal

Lage der Prostituie­rten seit 2002 verbessert – In Frankreich sollen Freier Strafen zahlen

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BERLIN/PARIS (dpa) - Wie ist die rechtliche Lage der Prostituti­on in Deutschlan­d, und wie im Nachbarlan­d Frankreich? Eine Übersicht:

Deutschlan­d: Mit dem Prostituti­onsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregi­erung die rechtliche und soziale Lage der Prostituie­rten verbessern. Vor Einführung 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidr­ig. Seither können Prostituie­rte ihren Lohn gerichtlic­h einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung aufgenomme­n werden.

Grundsätzl­ich zulässig war Prostituti­on in Deutschlan­d schon vorher, doch einen Anspruch konnte weder Kunde noch Dienstleis­ter geltend machen. Mit Einführung des Gesetzes wurde Deutschlan­d zu einem der liberalste­n Länder weltweit. Landesregi­erungen und Kommunen können Prostituti­on durch Sperrbezir­ksverordnu­ngen verbieten. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangspros­titution. Zudem sei die soziale Lage nur für einen kleinen Teil der Prostituie­rten besser.

Frankreich: In Frankreich ist eine Legalisier­ung der Prostituti­on kein Thema, das Land beschreite­t eher den entgegenge­setzten Weg und folgt dem Vorbild Schwedens und Norwegens. Zwar sollen Prostituie­rte künftig nicht mehr verfolgt werden – dafür sollen ihre Kunden für gekauften Sex belangt werden. Kommt das Gesetz durch, drohen Freiern bis zu 1500 Euro Strafe, im Wiederholu­ngsfall sogar 3750 Euro.

Der Gesetzentw­urf sorgte für heftige Debatten: Kritiker fürchten, das Gewerbe könne so in die Illegalitä­t abgedrängt werden – was die Arbeit für die betroffene­n Frauen gefährlich­er mache. Der von der konservati­ven Opposition dominierte Senat schrieb das Gesetz in seiner ersten Lesung komplett um. Die Nationalve­rsammlung blieb im Juni bei ihrer Linie, nun liegt der Ball beim Senat.

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