Deutsche Regelung gilt als sehr liberal
Lage der Prostituierten seit 2002 verbessert – In Frankreich sollen Freier Strafen zahlen
BERLIN/PARIS (dpa) - Wie ist die rechtliche Lage der Prostitution in Deutschland, und wie im Nachbarland Frankreich? Eine Übersicht:
Deutschland: Mit dem Prostitutionsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Vor Einführung 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Seither können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.
Grundsätzlich zulässig war Prostitution in Deutschland schon vorher, doch einen Anspruch konnte weder Kunde noch Dienstleister geltend machen. Mit Einführung des Gesetzes wurde Deutschland zu einem der liberalsten Länder weltweit. Landesregierungen und Kommunen können Prostitution durch Sperrbezirksverordnungen verbieten. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution. Zudem sei die soziale Lage nur für einen kleinen Teil der Prostituierten besser.
Frankreich: In Frankreich ist eine Legalisierung der Prostitution kein Thema, das Land beschreitet eher den entgegengesetzten Weg und folgt dem Vorbild Schwedens und Norwegens. Zwar sollen Prostituierte künftig nicht mehr verfolgt werden – dafür sollen ihre Kunden für gekauften Sex belangt werden. Kommt das Gesetz durch, drohen Freiern bis zu 1500 Euro Strafe, im Wiederholungsfall sogar 3750 Euro.
Der Gesetzentwurf sorgte für heftige Debatten: Kritiker fürchten, das Gewerbe könne so in die Illegalität abgedrängt werden – was die Arbeit für die betroffenen Frauen gefährlicher mache. Der von der konservativen Opposition dominierte Senat schrieb das Gesetz in seiner ersten Lesung komplett um. Die Nationalversammlung blieb im Juni bei ihrer Linie, nun liegt der Ball beim Senat.