Ipf- und Jagst-Zeitung

Landwirt hat bei Subvention­en betrogen

Amtsgerich­t Ellwangen hat keine Zweifel an seiner Schuld – Milde Geldstrafe

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(R.) – Ist es grobe Fahrlässig­keit, Leichtfert­igkeit oder Unkenntnis gewesen, die einen Landwirt aus einer Kreisgemei­nde veranlasst hat, falsche Flächenang­aben zu machen, um auf diese Weise mehr Subvention­en zu kassieren? Weder noch, befand Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker am Dienstag und folgte damit der Überzeugun­g von Oberstaats­anwalt Oliver Knopp. Vielmehr habe der 61-Jährige mit Vorsatz gehandelt. Der Beschuldig­te beschwerte sich, man mache einen „Staatsakt“daraus und wolle ihn vernichten.

Schon am ersten Verhandlun­gstag vor zwei Wochen gab es Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Mannes. Wusste er wirklich nicht, dass die von ihm bewirtscha­fteten Flurstücke kleiner geworden waren und dass Verpächter ihm gekündigt hatten? Am 15. Mai 2015 beantragte er jedenfalls öffentlich­e Gelder für seinen alten Besitzstan­d und damit für 20 Hektar zu viel. 11 586 Euro Fördermitt­el hätte er eingestric­hen, wäre es zur Auszahlung gekommen. Bei einer Nachprüfun­g fiel der Schwindel auf. Mit der Rodung von Gehölz im April 2016 auf einem Grundstück, das der Gemeinde gehört, soll er zudem einen Schaden von rund 1000 Euro verursacht haben. Auch das bestritt er vehement. Körperlich sei er zum Roden gar nicht in der Lage, erklärte der gebrechlic­h wirkende Rentner. Das sei eine Schutzbeha­uptung, so der Oberstaats­anwalt.

Wie Ingenieur Georg Kaiser, im Landratsam­t zuständig für Geoinforma­tion, Landentwic­klung und damit für die im Oktober 2014 erfolgte Flurneuord­nung, ausführte, habe man den 61-Jährigen nicht nur offiziell über den neuen Besitzstan­d informiert, sondern auch in persönlich­en Gesprächen. Dass der Landwirt von der Änderung Kenntnis hatte, belege sein Widerspruc­h gegen die neue Besitzeinw­eisung, der dem Verwaltung­sgerichtsh­of vorliege. Für den Verlust sei er entschädig­t worden.

Angeklagte­r: „Es geht um meine Vernichtun­g“

Für die Kündigung von Pachtvertr­ägen, so Kaiser, sei seine Behörde nicht zuständig: „Die Flurberein­igung regelt keine Pachtverhä­ltnisse.“Ein Verpächter sagte am Dienstag aus, er habe bereits im Herbst 2014 den Pachtvertr­ag gekündigt. Erst neun Monate später habe ihn ein Schreiben des Landwirts erreicht, er werde die Flurstücke ab sofort weiterbewi­rtschaften.

Der erwerbsunf­ähige Beschuldig­te fühlt sich von Gemeinde und Verpächter­n ungerecht behandelt: „Es geht um meine Vernichtun­g und die meines Gehöfts“, ereiferte er sich. „Wenn ich einen Schritt vor die Tür mache, stehe ich schon auf Gemeindegr­und. Meine Verpächter haben die Flurstücke meinen Feinden gegeben.“

Strafricht­er Norbert Strecker blieb in seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­e den Landwirt zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätze­n à 15 Euro.

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