Landwirt hat bei Subventionen betrogen
Amtsgericht Ellwangen hat keine Zweifel an seiner Schuld – Milde Geldstrafe
(R.) – Ist es grobe Fahrlässigkeit, Leichtfertigkeit oder Unkenntnis gewesen, die einen Landwirt aus einer Kreisgemeinde veranlasst hat, falsche Flächenangaben zu machen, um auf diese Weise mehr Subventionen zu kassieren? Weder noch, befand Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker am Dienstag und folgte damit der Überzeugung von Oberstaatsanwalt Oliver Knopp. Vielmehr habe der 61-Jährige mit Vorsatz gehandelt. Der Beschuldigte beschwerte sich, man mache einen „Staatsakt“daraus und wolle ihn vernichten.
Schon am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen gab es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes. Wusste er wirklich nicht, dass die von ihm bewirtschafteten Flurstücke kleiner geworden waren und dass Verpächter ihm gekündigt hatten? Am 15. Mai 2015 beantragte er jedenfalls öffentliche Gelder für seinen alten Besitzstand und damit für 20 Hektar zu viel. 11 586 Euro Fördermittel hätte er eingestrichen, wäre es zur Auszahlung gekommen. Bei einer Nachprüfung fiel der Schwindel auf. Mit der Rodung von Gehölz im April 2016 auf einem Grundstück, das der Gemeinde gehört, soll er zudem einen Schaden von rund 1000 Euro verursacht haben. Auch das bestritt er vehement. Körperlich sei er zum Roden gar nicht in der Lage, erklärte der gebrechlich wirkende Rentner. Das sei eine Schutzbehauptung, so der Oberstaatsanwalt.
Wie Ingenieur Georg Kaiser, im Landratsamt zuständig für Geoinformation, Landentwicklung und damit für die im Oktober 2014 erfolgte Flurneuordnung, ausführte, habe man den 61-Jährigen nicht nur offiziell über den neuen Besitzstand informiert, sondern auch in persönlichen Gesprächen. Dass der Landwirt von der Änderung Kenntnis hatte, belege sein Widerspruch gegen die neue Besitzeinweisung, der dem Verwaltungsgerichtshof vorliege. Für den Verlust sei er entschädigt worden.
Angeklagter: „Es geht um meine Vernichtung“
Für die Kündigung von Pachtverträgen, so Kaiser, sei seine Behörde nicht zuständig: „Die Flurbereinigung regelt keine Pachtverhältnisse.“Ein Verpächter sagte am Dienstag aus, er habe bereits im Herbst 2014 den Pachtvertrag gekündigt. Erst neun Monate später habe ihn ein Schreiben des Landwirts erreicht, er werde die Flurstücke ab sofort weiterbewirtschaften.
Der erwerbsunfähige Beschuldigte fühlt sich von Gemeinde und Verpächtern ungerecht behandelt: „Es geht um meine Vernichtung und die meines Gehöfts“, ereiferte er sich. „Wenn ich einen Schritt vor die Tür mache, stehe ich schon auf Gemeindegrund. Meine Verpächter haben die Flurstücke meinen Feinden gegeben.“
Strafrichter Norbert Strecker blieb in seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Landwirt zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 15 Euro.