Unterhaltsvorschuss: Berechtigt, aber teuer
Jährliche Mehrausgaben von einer Million Euro –884 Fälle im Ostalbkreis
AALEN (tu) - Das Anliegen sei zwar berechtigt, es komme den Kreis jedoch teuer zu stehen. So hat Landrat Klaus Pavel die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes charakterisiert. Es beschert dem Kreis jährliche Mehrausgaben von einer Million Euro, rechnete er den Mitgliedern der Kreistagsausschüsse für Soziales und Jugendhilfe vor.
Den Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder von Alleinerziehenden, die nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, sagte Sozialdezernent Josef Rettenmaier. Bisher gab’s den Vorschuss nur bis zum zwölften Lebensjahr und höchstens 72 Monate, künftig wird er bis zum 18. Lebensjahr gewährt, die Dauer ist nicht mehr begrenzt. Das Kindergeld wird allerdings in einer Höhe von 192 Euro abgezogen. Der Bund bezahlt statt eines Drittels künftig 40 Prozent, den Rest müssen Land und Landkreise aufbringen.
Im Kreis wird laut Rettenmaier in 884 Fällen ein Vorschuss bezahlt. In 2146 Fällen versucht der Kreis, den Unterhalt beim Schuldner wieder einzutreiben. Bei fast jedem Zweiten ist dies im vergangenen Jahr gelungen. Mit 43,6 Prozent wird damit ein Spitzenwert erreicht, sagte Rettenmaier, denn der Landesdurchschnitt liege bei 23 bis 24 Prozent. Für den Kreis bedeutet die Reform, dass der Zuschussbedarf sich auf 770 000 Euro fast verdoppeln wird. Hinzu kommen ein zusätzlicher Personalaufwand von 150 000 Euro, die Sachkosten steigen um 60 000 Euro. Diese Hilfestellung müsse in einer reichen Gesellschaft möglich sein, forderte der Landrat. Dies sei eine Pflichtaufgabe. Rettenmaier ergänzte, Alleinerziehende hätten es ohnehin schon schwer. Wenn es ums Geld gehe, werde es doppelt schwierig.