Aus niedrigen Beweggründen
59-Jähriger tötet Ex-Frau mit mehr als 35 Hammerschlägen und muss lebenslang in Haft
(naa/dpa) - Mit lebenslanger Haft hat das Landgericht Konstanz einen 59-jährigen Mann aus Villingen-Schwenningen bestraft, der im Sommer vorigen Jahres seine geschiedene Ehefrau in einer Wohnung in St. Georgen (SchwarzwaldBaar-Kreis) mit mehr als 35 Hammerschlägen auf den Kopf getötet hat.
Der Angeklagte hatte bis zuletzt behauptet, sich an jenen Tag überhaupt nicht erinnern zu können. Aufgrund einer Vielzahl von eindeutigen Spuren konnte ihm das Gericht den heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord zweifelsfrei nachweisen. Die behauptete Erinnerungslücke entpuppte sich für einen psychiatrischen Sachverständigen als ein berechnendes, prozesstaktisches Vorgehen des Angeklagten. Dieser erklärte gestern trotzdem auch noch in seinem Schlusswort: „Ich weiß von nichts.“Die 48-jährige Frau hatte sich nach langer, unglücklicher Ehe von ihrem gesundheitlich schwer beeinträchtigten Mann getrennt und war zusammen mit ihrem neuen Partner und einer Tochter nach St. Georgen gezogen.
Nachstellungen des Ex-Mannes
Vor Gericht hatte der Angeklagte dagegen von einer harmonischen Ehe gesprochen. Dass ihn seine Frau schon einmal angezeigt hatte, weil er sie geschlagen haben soll, spielte er als Versehen herunter. Nach einer Kur im Februar 2016 sei sie aber stark verändert gewesen und habe ihn plötzlich verlassen. Der neue Lebensgefährte der 48-Jährigen sprach in der Verhandlung von Nachstellungen des Ex-Mannes.
Im Prozess zeigte sich, dass der 59-Jährige, der die Lebensumstände seiner in Nachtschicht arbeitenden Ex-Frau kannte, die Tat genau geplant hatte. Und er hatte ihr schon viele Wochen zuvor damit gedroht, sie „im Schlaf mit einer Axt zu zerstückeln“.
Mit einem Nachschlüssel, zu dem er auf unrechtmäßige Weise gelangt war, schlich er sich in die Wohnung, um die Frau im Schlaf zu überraschen. Mit Hammer und Einmalhandschuhen ausgerüstet, schlug er so lange zu, bis die 48-Jährige an ihrem Blut erstickt war. Nach den ersten Schlägen muss die aus dem Schlaf gerissene Frau noch eine ganze Weile verzweifelt versucht haben, sich zur Wehr zu setzen.
Nach der Tat war der Mann demnach in seine Wohnung in VillingenSchwenningen gegangen und hatte sich betrunken. Als er später Polizisten vor dem Haus sah, stieß er sich ein Messer in die Brust. Ärzte konnten ihn mit einer Operation retten. Dass dieser Mord keine Tat aus Verzweiflung, sondern aus niedrigen Beweggründen war, zeigte sich für Gericht und Staatsanwaltschaft in einem ganzen Motivbündel, in dessen Vordergrund Eifersucht stand. Die Ehe war geprägt von Machtausübung und extremer Kontrolle des Mannes über seine Frau.
Ihrer positiven Lebenseinstellung konnte der Frührentner, der sich immer weiter zurückgezogen hatte, nichts Konstruktives entgegensetzen, meinte sinngemäß der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er wertete die brutale Vorgehensweise mit der Vielzahl von Schlägen als Ausdruck eines verachtenswerten Vernichtungswillens des Täters.
Das Gericht aber ging davon aus, dass sich aufgrund der Situation eine Eigendynamik entwickelt hatte, die so vom Angeklagten nicht von vornherein beabsichtigt gewesen sei. Obwohl es sich nach herkömmlichem Verständnis um eine grausame Tat handelte, konnte das Gericht das Mordmerkmal der Grausamkeit im juristischen Sinn nicht eindeutig feststellen. Wie lange und wie stark die Frau bewusst Schmerzen und Todesangst erleiden musste, konnten auch Experten nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.