Verbraucherschützer verklagen Banken
Gebühren von Basiskonten für Obdachlose und Geringverdiener zu hoch
(AFP) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht juristisch gegen hohe Gebühren für Basiskonten vor. Gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein sei Klage eingereicht worden, weil deren Entgelte für Basiskonten „unangemessen“seien, erklärte der VZBV. Die Verbraucherschützer forderten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Leitlinien für angemessene Entgelte zu formulieren.
Seit Juni haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Alle Banken müssen sogenannte Basiskonten anbieten. Dabei handelt es sich um ein Konto meist ohne Kreditrahmen, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht. Laut Gesetz dürfen Banken dafür nur „angemessene und marktübliche Entgelte“verlangen. Wegen zu hoher Gebühren mahnte der VZBV bereits im vergangenen September fünf Banken und eine Sparkasse ab; gegen drei davon wurde nun Klage eingereicht.
Bei der Deutschen Bank kostet laut Preisverzeichnis vom Januar ein Basiskonto 8,99 Euro im Monat. Das Guthabenkonto der Postbank kostet 5,90 Euro im Monat. Neben hohen Gebühren kritisieren die Verbraucherschützer, dass das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt werde. Der Grundpreis werde auch fällig, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.