Ipf- und Jagst-Zeitung

Jede Menge Regeln für ein kleines Schild

Bernd Ahmons Kennzeiche­n wurde in der Ellwanger Zulassungs­stelle genau geprüft, obwohl es drei Jahre alt ist

- Von Beate Gralla

- Das hatte sich Bernd Ahmon anders vorgestell­t: Zum Frühjahr wollte er in der Kfz-Zulassungs­stelle in Ellwangen sein Cabrio wieder zulassen. Klingt einfach, war’s aber nicht. Denn angeblich war das Schild zu klein. Bei Nummernsch­ildern gibt es nämlich einiges zu beachten.

Das Kennzeiche­n sei nicht zulässig, wurde Ahmon beschieden. Der verstand die Welt nicht mehr. Denn genau mit diesem Schild hatte er das Auto vor drei Jahren zum ersten Mal zugelassen. Damals ohne irgendwelc­he Beanstandu­ngen. Dieses Mal wurde das Schild gemessen und für zu klein befunden, erinnert sich Ahmon. Das dürfe er nicht mehr verwenden, bekam er zu hören.

Bernd Ahmon ist keiner, der so einfach nachgibt, und machte seinem Unmut Luft. Die dritte Mitarbeite­rin habe schließlic­h nicht nur zum Lineal, sondern auch zum Telefonhör­er gegriffen, in Aalen angerufen und eine Ausnahmege­nehmigung in Aussicht gestellt. Inzwischen ist das Auto mit dem alten Kennzeiche­n wieder zugelassen, ganz regulär, ohne Ausnahmege­nehmigung. Ahmon ärgert sich trotzdem. Hätte er nicht auf die Zulassung gepocht, hätte er für ein neues Kennzeiche­n bezahlen müssen, glaubt er. Und das, obwohl er schon einmal bezahlt habe, als er sich das Wunschkenn­zeichen mit einem Buchstaben und zwei Zahlen habe machen lassen. Und eben darum war es auch kein gewöhnlich­es Kennzeiche­n, sondern ein etwas kürzeres. Weil das flotter aussieht.

Schriftgrö­ße und Abstände sind minutiös festgelegt

So viel Aufhebens, nur weil ein Kennzeiche­n auf einmal angeblich drei, vier Millimeter schmaler war als erlaubt? Ganz so war es nicht, sagt Susanne Dietterle, Pressespre­cherin des Landkreise­s. Das Problem sei nicht die Breite des Kennzeiche­ns (40 Zentimeter) gewesen. Vielmehr war zweifelhaf­t, ob die Abstände von Ziffern und Buchstaben den vorgeschri­ebenen Werten entspreche­n. Die sind in Anlage 4 der Fahrzeugzu­lassungsve­rordnung festgeschr­ieben. Ahmons Nummernsch­ild hat den Vorgaben entsproche­n, also hat es das Siegel bekommen.

Die Anlage 4 regelt im Detail, wie ein Kennzeiche­n auszusehen hat. Darauf muss man achten:

Kennzeiche­n mit einer Zeile dürfen maximal 52 Zentimeter breit und elf Zentimeter hoch sein. Mehr als acht Stellen sind nicht zulässig. Zwischen Buchstaben und Zahlen ist ein Mindestabs­tand definiert, der nicht unterschri­tten werden darf. Auch die Schrift ist vorgeschri­eben (fette Mittelschr­ift, falls der Platz nicht reicht, fette Engschrift). Genau festgelegt ist auch der Abstand zwischen Schrift, Rand und Euro-Feld. Und die Dicke der Linien.

Jedes Auto braucht vorne und hinten ein Nummernsch­ild, sie müssen fest angebracht sein. Das hintere Schild muss so beleuchtet sein, dass es noch in 20 Metern Entfernung gelesen werden kann. Beim Anschraube­n sollte man darauf achten, dass die Kennzeiche­n nicht mehr als 30 Grad geneigt sind. Und dass die Kennzeiche­n mindestens 20 Zentimeter über dem Boden angebracht sind.

Nummernsch­ilder dürfen weder spiegeln noch verschmutz­t sein, sie dürfen nicht mit Glas, Folien oder ähnlichem abgedeckt werden, es sei denn, das ist genehmigt.

Diese Vorgaben werden regelmäßig aktualisie­rt, zuletzt am 23. März diesen Jahres. Über solche Änderungen informiert das Landratsam­t die Unternehme­n, die Schilder prägen. Dort dürfte also eigentlich nichts schief gehen. Autofahrer können sich aber auch bei der Zulassungs­stelle selbst informiere­n und beraten lassen, welche Kennzeiche­n erlaubt sind.

Obwohl es klare Regeln und ausdrückli­che Hinweise an die Schilderpr­ägestellen gebe, gebe es immer wieder Nummernsch­ilder, die den Vorgaben nicht entspreche­n, sagt Dietterle. Die Zulassungs­stellen seien deshalb vom Regierungs­präsidium angehalten, im Zweifelsfa­ll nachzumess­en. Wie im Fall von Bernd Ahmon. Dessen drei Jahre altes Kennzeiche­n dann aber doch die neuen Vorgaben erfüllt hat.

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FOTO: GR Auto-Kennzeiche­n müssen genaue Vorgaben erfüllen. Das hat Bernd Ahmon erlebt, als er mit dem bisherigen Nummernsch­ild sein Cabrio nach der Winterpaus­e wieder zulassen wollte.

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