Karlsruhe verhandelt über Abgeordneten-Fragen
Klage der Grünen: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Informationsrechte des Bundestags gegenüber der Bundesregierung
(dpa) - Mit mehr als 3500 Fragen haben die BundestagsAbgeordneten der Regierung seit der Wahl 2013 auf den Zahn gefühlt. Aber nicht immer stellen die Antworten die Fragesteller zufrieden. Die Grünen sehen ein Parlamentsrecht in Gefahr. Vor dem Bundesverfassungsgericht pochen sie derzeit auf weitreichende Auskunft. Anja Semmelroch beantwortet zentrale Fragen zum Thema.
Um was genau geht es?
2010 richten die Grünen mehrere Anfragen an die Bundesregierung. Es geht es um die Deutsche Bahn: Die Parlamentarier wollen wissen, warum Züge oft größere Verspätungen haben und wie es sein kann, dass die Kostenexplosion bei Stuttgart 21 nicht vorausgesehen wurde. Andere Anfragen gehen möglichen Versäumnissen der Bankenaufsicht in der Finanzkrise nach. Aber die Antworten tragen aus Sicht der Grünen nicht zur Aufklärung bei. Sie fühlen sich von der Regierung mit Allgemeinplätzen und Ausflüchten abgespeist.
Weshalb sind Anfragen wichtig?
„Das Fragerecht ist für uns eines der zentralen Instrumente parlamentarischer Arbeit“, sagt Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Jeder Abgeordnete hat das Recht, pro Monat bis zu vier schriftliche Fragen zu stellen, die binnen einer Woche beantwortet sein sollen. Zudem gibt es die so genannten Kleinen Anfragen. Sie sind umfangreicher und haben eine größere Breitenwirkung. Mindestens fünf Prozent der Parlamentarier oder eine Fraktion müssen dahinterstehen. Vor allem die Opposition nutzt die Gelegenheit, um den Finger in die Wunde zu legen oder eigene Themen auf die Agenda zu heben.
Warum rufen die Grünen das Verfassungsgericht an?
Das Fragerecht leitet sich aus dem Demokratieprinzip ab. Gibt es um die grundgesetzlich verbrieften Rechte und Pflichten Streit zwischen den Bundesorganen, entscheidet Karlsruhe in einem Organstreitverfahren. In diesem Fall richtet sich die Klage gegen die Bundesregierung. Die Grünen pochen auf Rechte, die nach ihrer Auffassung nicht nur ihnen, sondern dem gesamten Bundestag zustehen.
Was haben die Richter zu klären?
Bei allen Anfragen, die Gegenstand der Klage sind, geht es um Unternehmensinterna, von denen die Bundesregierung aufgrund ihrer Aufsichtsfunktion Kenntnis bekommt. Die Grünen sind der Meinung, dass diese Informationen auch die Abgeordneten etwas angehen. Sonst könnten sie weder kompetent über den Haushalt entscheiden noch Reformen anstoßen, wenn Dinge schief laufen. Die Bundesregierung sieht sich durch verschiedene Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet.