Ipf- und Jagst-Zeitung

Landtag verabschie­det gesetzlich­es Verbot von Kopftuch für Berufsrich­ter

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STUTTGART (lsw) - Richter, Staatsanwä­lte und Rechtsrefe­rendare im Südwesten dürfen künftig keine religiösen oder politische­n Symbole im Gericht tragen. Ein entspreche­ndes Gesetz hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP verabschie­det. Die AfD enthielt sich der Stimme. Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrich­ter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssich­erheit, sagte Justizmini­ster Guido Wolf (CDU, Foto: dpa). Es verhindere, dass Verfahrens­beteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass jemand entscheide, der religiös oder der politisch nicht neutral sei.

Die Opposition warf der Koalition vor, sie differenzi­ere ohne Grund zwischen Berufsrich­tern einerseits und Schöffen und ehrenamtli­chen Richtern anderersei­ts. Letztere sind von dem Gesetz ausgenomme­n, was auch bei deren Verbänden auf Unverständ­nis stieß.

Wolf sagte, die Opposition habe ein „Haar in der Suppe“finden wollen. Der CDU-Abgeordnet­e Bernhard Lasotta räumte aber ein, dass seiner Fraktion eine Gleichbeha­ndlung der Spruchkörp­er lieber gewesen sei. Es handele sich um einen „Kompromiss der Mitte“. Nico Weinmann von der FDP sprach hingegen von einem faulen Kompromiss, der rechtliche Unsicherhe­it erzeuge. Der SPD-Rechtsexpe­rte Sascha Binder fürchtet Befangenhe­itsanträge gegen Schöffen. Das Gesetz schaffe mehr Probleme in der dritten Gewalt als es löse.

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