Landtag verabschiedet gesetzliches Verbot von Kopftuch für Berufsrichter
STUTTGART (lsw) - Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare im Südwesten dürfen künftig keine religiösen oder politischen Symbole im Gericht tragen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP verabschiedet. Die AfD enthielt sich der Stimme. Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrichter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU, Foto: dpa). Es verhindere, dass Verfahrensbeteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass jemand entscheide, der religiös oder der politisch nicht neutral sei.
Die Opposition warf der Koalition vor, sie differenziere ohne Grund zwischen Berufsrichtern einerseits und Schöffen und ehrenamtlichen Richtern andererseits. Letztere sind von dem Gesetz ausgenommen, was auch bei deren Verbänden auf Unverständnis stieß.
Wolf sagte, die Opposition habe ein „Haar in der Suppe“finden wollen. Der CDU-Abgeordnete Bernhard Lasotta räumte aber ein, dass seiner Fraktion eine Gleichbehandlung der Spruchkörper lieber gewesen sei. Es handele sich um einen „Kompromiss der Mitte“. Nico Weinmann von der FDP sprach hingegen von einem faulen Kompromiss, der rechtliche Unsicherheit erzeuge. Der SPD-Rechtsexperte Sascha Binder fürchtet Befangenheitsanträge gegen Schöffen. Das Gesetz schaffe mehr Probleme in der dritten Gewalt als es löse.