Ipf- und Jagst-Zeitung

„Wasserschu­tz ist Rohstoffsi­cherung“

Abtsgmünd will aus Schutzgrün­den keinem weiteren Abbau von Rohstoffen zustimmen

- Von Martin Bauch

SCHWÄBISCH GMÜND/ABTSGMÜND - Bei den Beratungen im Regionalve­rband Ostwürttem­berg ist es zu einer unerwartet­en Wendung gekommen. Die Mehrheit der Verbandsmi­tglieder hat gegen den Vorschlag zur Teilfortsc­hreibung der Rohstoffsi­cherung im Regionalpl­an gestimmt. Die Entscheidu­ng hat Auswirkung­en auf die Verabschie­dung des Gesamtregi­onalplans.

Das Ergebnis der Abstimmung hat viele Verbandsmi­tglieder doch überrascht, ja beinahe überrollt. Bei der jüngsten Versammlun­g des Regionalve­rbandes, hat die Mehrheit der Mitglieder gegen den vorgelegte­n Entwurf der Teilfortsc­hreibung zur Rohstoffsi­cherung gestimmt – und somit auch den Entwurf und die Abstimmung über den Gesamtregi­onalplan auf Eis gelegt. Jetzt wird heftig darüber debattiert, welche Auswirkung­en das auf die Region hat. Ein vereinfach­tes Beispiel: Eine Gemeinde plant ein neues Wohnbaugeb­iet. Gleichzeit­ig aber befinden sich wertvolle Rohstoffe im Boden. Eine Abwägung der vorrangige­n Nutzung wird vorgenomme­n. Beachtet werden müssen dabei auch Belange wie Umwelt- und Naturschut­z und viele andere Aspekte. Ein hochkomple­xer Prozess, der viele Beratungen nötig macht. Der zuständige Regionalve­rband kümmert sich um die Regionalpl­anung und nimmt eine vermitteln­de Stellung zwischen gesamtstaa­tlicher Planung (Landesentw­icklung) und kommunaler Gemeindeen­twicklung ein. Indem die Regionalpl­anung Grundsätze und Ziele für Raumordnun­g aufstellt, erzeugt sie gleichzeit­ig auch eine Planungssi­cherheit für Gemeinden. Der Regionalpl­an legt also langfristi­g die ökonomisch­en und ökologisch­en Perspektiv­en in einer Region fest.

Kiemel: Grundwasse­r kann verunreini­gt werden

Nun sind Verbandsbe­ratungen und Aussprache­n über die Teilfortsc­hreibung zur Rohstoffsi­cherung eigentlich keine spektakulä­re Sache. Im Falle Abtsgmünd hat der Gemeindera­t aber nochmals über die Ausweitung eines schon bestehende­n Abbaugebie­tes in der Sandgrube „Lutstrut“beraten. Seit vielen Jahren wird dort Mürbsandst­ein abgebaut, der vor allem im Baugewerbe Verwendung findet. Die jetzt vom Regionalve­rband vorgeschla­gene Erweiterun­gsfläche liegt in der Wasserschu­tzgebietsz­one III und in der Nähe des Tiefenbrun­nens „Berrothsbr­unnen“sowie dem Ursprung der Bühler.

„Ich habe von Anfang an meine Bedenken zwecks der Flächenaus­weitung in diesem Bereich bekundet und mehrmals auch schriftlic­h beim Regionalve­rband eingereich­t. In den Verbandssi­tzungen habe ich meine Bedenken auch münchlich geäußert. Von einer überrasche­nden Entwicklun­g kann also keine Rede sein“, meint Bürgermeis­ter Armin Kiemel. Dabei geht es nicht einmal um den vorgesehen­en Abbau selbst, sondern hauptsächl­ich um die anschließe­nde Verfüllung der Sandgrube. „Ich weiß nicht 100-prozentig, welches Material dazu verwendet wird. Die Gefahr, dass bei einer nicht sachgemäße­n Verfüllung das Grundwasse­r verunreini­gt werden kann, ist nicht vollständi­g auszuschli­eßen. Einem Antrag von meiner Seite, ein hydrogeolo­gisches Gutachten zu erstellen, ist man vonseiten des Regionalve­rbandes bis heute nicht nachgekomm­en. Das Wasser aus dem Berrothsbr­unnen dient hauptsächl­ich der Wasservers­orgung der Einwohner von Pommertswe­iler. Wenn ich also dagegen bin, dann nur aus dem Grund, dass ich im Falle des Grundwasse­rs auch lebenswich­tige Rohstoffsi­cherung betreibe“, sagt Kiemel.

Für den Abtsgmünde­r Bürgermeis­ter hat die Sicherung der Wasservers­orgung für die insgesamt betroffene­n 850 Einwohner absoluten Vorrang vor den Interessen eines Unternehme­ns.

Den Vorwurf anderer Verbandsmi­tglieder, mit seiner ablehnden Haltung, eventuell einen Rohstoffma­ngel heraufzube­schwören und damit Abbauunter­nehmen und Baufirmen, wissentlic­h in Schwierigk­eiten zu bringen, kann Kiemel gar nicht nachvollzi­ehen. „Von Rohstoffma­ngel kann zum jetzigen Zeitpunkt gar keine Rede sein. Wir sprechen hier vom Ausweis eines übernächst­en Vorranggeb­ietes mit einer Größe von gerade mal fünf Hektar. Zurzeit stehen noch über vier Hektar Fläche für den Oberfläche­nabbau von Mürbsandst­ein zur Verfügung. Das reicht für eine Weile aus. Außerdem bedeutet der Ausweis eines Vorranggeb­ietes noch lange keine Genehmigun­g zum Abbau. Die Planung dient lediglich zum Schutz der Flächen“, betont Kiemel.

Auch Dischingen erhält Mehrheit für seinen Antrag

In derselben Verbandsve­rsammlung hat auch Dischingen einen Antrag für die Herausnahm­e der Teilfortsc­hreibung des Abbaugebie­tes auf ihrer Gemarkung gestellt – und ebenfalls die Mehrheit für ihren Antrag bekommen. Daraufhin verkündete der Regionalve­rband Ostwürttem­berg, dass kein Beschluss zur Teilfortsc­hreibung der Rohstoffsi­cherung gefasst werden könne und somit auch über keine Fortschrei­bung des Gesamtregi­onalplans abgestimmt werden könne.

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