Bürgerinitiative sieht Mauschelei
Flächennutzungsplan für Windräder in der Kritik – Regierungspräsidium kontert
(ij) - Es ist eine verzwickte Sache mit den Flächen für Windkraftanlagen in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ellwangen. Die gemeindeübergreifende Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“spricht von Mauschelei bei deren Genehmigung. Das zuständige Regierungspräsidium (RP) Stuttgart widerspricht.
Tatsache ist: Der Teilflächennutzungsplan der VVG Ellwangen, der elf Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen umfasst, ist Anfang 2014 über eine sogenannte „Genehmigungsfiktion“in Kraft getreten. Was die Bürgerinitiative entrüstet, versucht ein Sprecher des Regierungspräsidiums auf Nachfrage der Ipfund Jagst-Zeitung zu versachlichen. Er schreibt: „Die Genehmigungsfiktion hat dieselbe Wirkung wie die Genehmigung selbst.“
Die Sache funktionierte so: Ein Antrag ging beim Regierungspräsidium ein – in diesem Fall der Antrag der VVG Ellwangen auf Genehmigung des Teilflächennutzungsplans am 1. Juli 2013. Das Regierungspräsidium hatte drei Monate Zeit – laut dessen Sprecher „bedurfte es einer anspruchsvollen Prüfung und intensiven Erörterung mit der Stadt zu den Belangen des Arten- und Naturschutzes“. Innerhalb der Frist hätten „nicht alle Fragestellungen abschließend behandelt werden“können.
Jens Greiner und Hermann Sorg von der Bürgerinitiative haben sich die Akten angesehen. Sie behaupten, dass alle mit der rechtlichen Prüfung Beauftragten festgestellt hätten, dass die fachlichen Mängel der Untersuchungen zum Artenschutz zu groß seien. Es hätte nicht einmal eine Genehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt werden können, und die förmliche Ablehnung wäre unvermeidbar gewesen. So und ähnlich hätten mehr als zehn interne Stellungnahmen gelautet. Anders gesagt: „Die Prüfung durch die Fachbehörden ergab ein desaströses Ergebnis.“Eigentlich habe das Regierungspräsidium den Antrag ablehnen müssen.
„Genehmigungsfiktion“statt Ablehnung
Stattdessen verlängerte das Regierungspräsidium die Genehmigungsfrist um drei Monate. Laut Sprecher konnte „nicht ausgeschlossen werden“, dass die Verwaltungsgemeinschaft die beanstandeten Punkte aufklären könne. Die Bürgerinitiative interpretiert die Akten anders: Es sei allen Beteiligten klar gewesen, dass Ellwangen die Probleme auch innerhalb der Verlängerungszeit nicht in den Griff bekommen werde. Doch habe es politischen Druck gegeben, „dass das RP den Plan durchwinken solle“, so der Vorwurf der Bürgerinitiative. Oberbürgermeister Karl Hilsenbek und Bürgermeister Volker Grab seien dazu mit einer Staatssekretärin in Kontakt getreten.
Hilsenbek äußert sich zu diesem Vorwurf nicht direkt, schreibt aber in einer Stellungnahme: „Unser Antrag war aus Sicht der VVG Ellwangen vollständig und enthielt alle notwendigen Unterlagen.“Zu allem anderen müssten die Akten im Detail durchgeschaut werden. „Dies sehe ich nicht als zielführend an“, so der OB, „da der Flächennutzungsplan für mich gültig ist und dies bei den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Windkraftanlagen bisher auch nie angezweifelt wurde.“
Tatsächlich gilt laut dem Baugesetzbuch die Genehmigung eines Flächennutzungsplans als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgelehnt wird. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“für die Ellwanger Verwaltungsgemeinschaft trat am 3. Januar 2014 ein. Solch ein Fall sei im Regierungspräsidium Stuttgart in den vergangenen Jahren noch nicht vorgekommen. Doch sei der Flächennutzungsplan ohnehin nicht alles entscheidend beim Bau von Windrädern. Wäre er rechtswidrig, schreibt der RP-Sprecher, gäbe es einfach keine Konzentrationszonen, und Windräder könnten auf allen Flächen gebaut werden. Entscheidender sei die anschließende Ebene, nämlich die von Hilsenbek erwähnte immissionsschutzrechtliche Genehmigung als die eigentliche Zulassung der Windenergieanlage. Auch hier gehe es um die Vorschriften des Naturund Artenschutzrechts und des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts, informiert die „Fachagentur Windenergie an Land“online.
Auf dieses nachfolgende Verfahren habe die Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen hingewiesen, als sie weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen für die Genehmigung des Flächennutzungsplans ablehnte, so das Regierungspräsidium. Jens Greiner und Hermann Sorg aber finden: „Was sich da die VVG Ellwangen mit dieser Genehmigungsfiktion des Flächennutzungsplans „Windenergie“im Jahr 2013 geleistet hat, ist nicht zu fassen.“ Die Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“organisiert am Donnerstag, 1. Juni, um 19.30 Uhr eine Infoveranstaltung über ihre bisherigen und zukünftigen Aktivitäten. An diesem Donnerstag berät auch der Petitionsausschuss noch einmal über den Windpark Rosenberg-Süd.