Recht auf Transparenz
Zum Artikel „Fast ein Drittel der Abgeordneten bezieht Nebeneinkünfte“(3.8.2017):
Bei der Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten bleibt so manches nebulös. Völlig irreführend und falsch ist es, wenn Landwirte den Umsatz ihres Betriebes ohne Berücksichtigung der Kosten angeben müssen. Der Bürger hat den Eindruck, dass der Umsatz gleich Gewinn ist. Das rückt den Abgeordneten in ein ganz falsches Licht. Da ist der Abgeordnete ganz schnell Großverdiener. Die Bundestagsverwaltung scheint nicht einmal betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse zu haben. Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, welcher Abgeordnete neben seinen Diäten von wem wie viel Geld für Tätigkeiten außerhalb der Ausübung seines Mandats bekommt.
Durch eine solche Offenlegung wird deutlich, ob Abhängigkeiten des Abgeordneten zu Unternehmen und Verbänden vorhanden sind. Auch die Angabe der Nebentätigkeiten in Stufen verschleiert die Realität. Wo Transparenz fehlt, ist Vermutungen Tür und Tor geöffnet und wird die Glaubwürdigkeit beeinträchtigen. Bei Heimlichtuerei sprießt der Verdacht, dass es etwas zu verbergen gilt. Volksvertreter sollten sich von diesem Verdacht befreien. Deshalb fordert der Verwaltungsrechtler und Parteienforscher von Arnim ganz zu Recht „eine umfassende und echte“Reform der Offenlegungspraxis. Eugen Abler,
Bodnegg
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