Wer nicht pustet, muss blechen
Im europäischen Ausland drohen Geldstrafen und Gefängnis, wenn der Alkoholtest verweigert wird
(dpa) - In einigen Ländern Europas sollten Autofahrer einen Alkoholtest bei Kontrollen besser nicht verweigern. Wie der ADAC mitteilt, unterstellt zum Beispiel Österreich automatisch 1,6 Promille Blutalkohol bei Fahrern, die einer Kontrolle nicht zustimmen. Geldstrafen von 1600 bis 5900 Euro können folgen. Ausländer bekommen außerdem ein Fahrverbot in Österreich für mindestens ein halbes Jahr.
Auch in den Niederlanden sind Atem- und Blutalkoholtests verpflichtend – wer sich weigert, begeht eine Straftat, egal, ob man Alkohol im Blut hat oder nicht. Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn medizinische Gründe dagegen sprechen, die ein ärztliches Attest aber bestätigen muss. Wer den Test ablehnt, zahlt in den Niederlanden 1000 Euro Bußgeld und bekommt ein Fahrverbot von neun Monaten auferlegt.
Die Schweiz ahndet laut ADAC die Verweigerung eines Alkoholtests mit einkommensabhängigen Geldstrafen oder sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Luxemburg verhängt Bußgelder von 500 bis 10 000 Euro. Auch Gefängnisstrafen von drei Tagen bis zu acht Jahren sind möglich. In Frankreich drohen Geldstrafen von bis zu 4500 Euro und bis zu zwei Jahre Haft. Italien brummt Verweigerern 1500 bis 6000 Euro sowie mögliche Haftstrafen von bis zu zwölf Monaten auf. In Schweden kann die Polizei Autofahrer in Gewahrsam nehmen und zu einer Blutprobe zwingen, wenn diese einen Atemalkoholtest verweigern.
In Deutschland können Autofahrer zwar eine Atemalkoholkontrolle verweigern. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass die Polizei bei einem Alkoholverdacht eine ärztliche Blutprobe veranlasst.